Nach dem Biss eines fremden Hundes, der in eine Beißerei zweier Tiere verwickelt war, bekommt eine Hundehalterin von der Halterin des fremden Hundes nur anteiligen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies entschied der 6. Zivilsenat in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.
Die gegen die fremde Hundehalterin gerichtete Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz war erst in zweiter und letzter Instanz teilweise erfolgreich.
Auch wenn die Hundebesitzerin in berechtigter Sorge um ihr Tier eingriff, hätte sie nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts (OLG) wissen müssen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen und verletzt zu werden. Ihr Mitverschulden hat der Senat mit 50 Prozent bewertet, das verlangte Schmerzensgeld und den Verdienstausfall entsprechend gekürzt und ihr insoweit gut 3.000 Euro zuerkannt (Urt. v. 17.10.2011, Az. I-6 U 72/11).
Der Hund der beklagten Halterin riss sich im Winter 2009 im Ennepe-Ruhr-Kreis von seiner Leine los, stürzte auf den angeleinten knurrenden Hund der Klägerin zu und biss diesen mehrfach. Die Frau hielt schützend die Hand über den Kopf ihres Tieres, als der fremde Hund erneut zubiss und das erste Glied ihres linken Zeigefingers abtrennte.
Auch die bezahlten Tierarztkosten bekommt die Klägerin nur anteilig, gekürzt um die Tiergefahr des eigenen Hundes, ersetzt. Ihr stehen nach den Ausführungen des Senats nur 75 Prozent dieser Aufwendungen zu, weil sich insoweit ihr Eingreifen nicht ausgewirkt habe.
tko/LTO-Redaktion
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OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4800 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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