Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 11:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-15W9814-berliner-testament-erbeinsetzung-formulierung
Fenster schließen
Artikel drucken
13272

OLG Hamm zur Auslegung von Testamenten: "Erbschaft gemäß Berliner Testament" zu unklar

23.09.2014

Wer seinen Willen bei der Testamentserrichtung nicht klar und deutlich formuliert, der vererbt am Ende gar nichts – oder anders, als er denkt. Der Verwendung einer offensichtlich falsch verstandenen Klausel macht das OLG Hamm damit einen Strich durch die Rechnung.

Anzeige

Ein Testament muss klar und deutlich formuliert sein und den wahren Willen des Erblassers hinreichend zur Geltung bringen, ansonsten scheidet eine wirksame Erbeinsetzung aus. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 22.07.2014, Az.: 15 W 98/14).

Der Erblasser hatte in seinem Testament die Formulierung "nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem 'Berliner Testament' erfolgen einschließlich Wiederverheiratungsklausel" verwendet.

Nachdem die Frau des Verstorbenen aus zweiter Ehe einen Erbschein beantragt hatte, traten dem die Kinder des Erblassers aus erster Ehe mit dem Argument entgegen, das Testament enthalte keine wirksame Erbeinsetzung, und verlangten eine Erbschaft gemäß gesetzlicher Erbfolge. Die Witwe hingegen wollte als Alleinerbin eingesetzt werden.

Bereits das Amtsgericht (AG) Münster hatte zulasten der zweiten Ehefrau entschieden und fand sich nun im Beschluss des OLG Hamm bestätigt. Ist demnach nicht feststellbar, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbindet, wird der überlebende Ehegatte nicht wirksam als Erbe eingesetzt.

Zur Begründung führte das Gericht an, das Einzeltestament des Erblassers enthalte weder ausdrücklich eine Berufung der Ehefrau als Alleinerbin, noch könne diese dem Testament im Wege der Auslegung entnommen werden. Der Erblasser habe nicht nur offensichtlich verkannt, dass ein "Berliner Testament" nur als gemeinschaftliches Testament der Ehegatten errichtet werden könne, sondern auch den Begriff der "Wiederverheiratungsklausel" nicht näher erläutert. Das Testament habe keinerlei Erbschaftsvorstellungen des Erblassers konkretisiert.

Der Beschluss des OLG Hamm ist rechtskräftig.

avp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Auslegung von Testamenten: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13272 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Erbrecht
    • Erben
    • Erbschaft
    • Testamente
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Mietwohnungen 29.10.2025
Mietvertrag

JuMiko-Vorschlag zu Wohnungsleerstand nach Tod des Mieters:

Ver­mieter sollen nicht mehr auf die Erben warten müssen

Versterben alleinlebende Menschen, bleibt ihre Mietwohnung oft lange ungenutzt. Erben müssen erst aufwendig ermittelt werden. Auf der JuMiKo sollen Änderungen im BGB angestoßen werden, damit der Wohnraum wieder schneller verfügbar wird.

Artikel lesen
Ein schick eingedeckter Tisch in der Dunkelheit, nur eine kleine Lichtquelle brennt 18.09.2025
Testamente

AG und OLG halten Testament für unwirksam:

Ein zwei­fel­haftes Aben­d­essen

Eine Ex-Lebensgefährtin behauptet, der verstorbene Partner habe sie zur Alleinerbin gemacht – angeblich wie beiläufig in 30 Minuten während des Abendessens. Das und der Inhalt des Papiers haben die Gerichte aber mehr als stutzig gemacht.

Artikel lesen
Eingangsschild am BGH 01.08.2025
Grundbesitz

BGH entscheidet zugunsten ungezeugter Kinder:

Unge­zeugt im Grund­buch

Noch nicht auf der Welt, dafür aber schon ein Recht an einem Grundstück: Eine noch nicht gezeugte Person kann Inhaberin eines Grundpfandrechts sein und ein solches auch erwerben, entschied der BGH. Damit ist ein Meinungsstreit geklärt.
 

Artikel lesen
Arzt und Patient im Gespräch (Symbolbild) 02.07.2025
Erbschaft

BGH stärkt die Testierfreiheit:

Patient durfte seinen Haus­arzt als Erben ein­setzen

Als Gegenleistung für ärztliche Behandlungen und Hausbesuche hat ein Patient seinem Arzt ein Grundstück vermacht. Die Fachgerichte hielten das wegen des Berufsrechts für unwirksam. Anders sieht es der BGH: Die Testierfreiheit gehe vor.

Artikel lesen
Im Inneren der Veltins-Brauerei 05.06.2025
Bier

LG Arnsberg klärt Erbschaftsstreit in Brauerei-Familie:

Der Vel­tins-Sohn geht leer aus

In ihrem Testament schloss sie den Sohn aus: Das Millionenerbe der langjährigen Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins ging an allein dessen Schwestern. Zu Recht, entschied nun ein Gericht. Auch den Pflichtteil bekommt Clemens Veltins nicht.

Artikel lesen
Beerdigung 31.03.2025
Erbschaft

Erbe muss Bestattungskosten nicht zahlen:

Erb­schaft kann wegen Ver­schul­dung ange­fochten werden

Bestattungskosten stellen für viele Hinterbliebene eine Belastung dar – mit ihrer Klage gegen den als Erben eingesetzten Sohn scheiterte eine Witwe nun aber.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Nach­fol­ge, Ver­mö­gen,...

Oppenhoff , Köln

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Bewertung von Familienunternehmen nach § 11 BewG

21.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH