OLG Hamm zu Abschiebung: Kein Weg zurück nach "Wiedereinreise ins Gefängnis"

07.08.2013

Ausländische Straftäter, die ausreisepflichtig sind, können nach einer bestimmten Vollstreckungsdauer in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Diese Möglichkeit bietet sich für jeden Inhaftierten aber nur einmal, urteilte das OLG Hamm. Wer später freiwillig erneut nach Deutschland komme, müsse die Reststrafe absitzen.

§ 456a der Strafprozessordnung (StPO) erlaubt es, inhaftierte ausländische Straftäter vor Ende der Volltreckung abzuschieben.  Die Vorschrift besagt zudem, dass diese nachgeholt werden kann, wenn der Verurteilte in die Bundesrepublik zurückkehrt. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied nun, dass dann grundsätzlich nicht ein zweites Mal von der Möglichkeit der Ausweisung Gebrauch gemacht werden kann (Beschl. v. 18.06.2013, Az. 1 VAs 32/13).

Ein wegen Mordes verurteilter Inder verbüßte von 1996 bis 2006 seine vom Landgericht (LG) Krefeld verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft machte dann von der besagten Norm der StPO Gebrauch; der heute 48-Jährige wurde nach Indien ausgewiesen. Im August 2012 griff man ihn in Paderborn auf, seitdem befindet er sich wieder in Haft. Er beantragte, erneut ausreisen zu dürfen. Wie er angab, sei er unwissentlich nach Deutschland zurückgekehrt. Er sei als Beifahrer seines Arbeitgebers in den Niederlanden unterwegs gewesen und eingeschlafen. Erst in Paderborn sei er wieder aufgewacht. Sein Arbeitgeber habe von der Verurteilung nichts gewusst.

Diese Version wollten die Richter allerdings nicht glauben. Sie seien davon überzeugt, dass der Inder nicht ohne oder gegen seinen Willen nach Deutschland gekommen sei. Seine Rückkehr habe er mindestens billigend in Kauf genommen. Die hiermit verbundenen Risiken seien ihm auch bekannt gewesen. Ein erneutes Absehen von der Vollstreckung käme nur in Betracht, wenn gewichtige Umstände ersichtlich wären, die eine Inhaftierung unvertretbar erscheinen ließen, so das OLG. Der Beschluss ist rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Abschiebung: Kein Weg zurück nach "Wiedereinreise ins Gefängnis" . In: Legal Tribune Online, 07.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9308/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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