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OLG Hamm bestätigt Fahrverbot: Auch Klei­nig­keiten können rei­chen

17.11.2015

Handy am Steuer

© Syda Productions - Fotolia.com

Auch einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot nach sich ziehen, wenn sich aus ihnen fehlende Einsicht des Verkehrsteilnehmers ergibt. Das OLG Hamm nahm das nun bereits bei fünf Verstößen in drei Jahren an.

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Auch einfache Verkehrsverstöße können zu einem Fahrverbot führen, wenn sie innerhalb kurzer Zeit vermehrt auftreten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem nun bekannt gewordenen, rechtkräftigen Beschluss klargestellt (Beschl. v. 17.09.2015, Az.1 RBs 138/15). Die Richter bestätigten damit ein Urteil aus erster Instanz. Der Betroffene muss seinen Führerschein damit einen Monat abgeben.

Der 29-Jährige hatte in weniger als drei Jahren insgesamt fünf Verkehrsverstöße einfacher Art begangen. Dreimal benutzte er verbotswidrig sein Handy am Steuer, zweimal überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um jeweils 22 km/h. Für sämtliche Verstöße musste der Mann Bußgelder entrichten. Im letzten Fall aus September 2014 belegte das Amtsgericht (AG) Hamm ihn mit einem einmonatigen Fahrverbot.

Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde verwarf das OLG als unbegründet. Es liege schließlich eine "beharrliche Pflichtverletzung" vor. Der Mann habe durch wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lassen, dass es ihm hinsichtlich seiner Teilnahme am Straßenverkehr an der erforderlichen Rechtreue und Einsicht fehle. Entscheidend für diese Bewertung seien die Anzahl der Verstöße und ihr zeitlicher Abstand. So könnten nicht nur einzelne gravierende Rechtsverstöße zu einem Fahrverbot führen, sondern auch mehrere kleine.

Auch wiesen die vorliegenden Verstöße ein gewisses Gefährdungspotenzial für Dritte auf. Nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) handele es sich um "verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten". Auch das lasse darauf schließen, dass es dem Betroffenen an der notwendigen Einsicht fehle. Daher sei er zu Recht auch mit einem Fahrverbot belegt worden.

una/LTO-Redaktion

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OLG Hamm bestätigt Fahrverbot: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17569 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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