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OLG Hamm zu Wisentherde im Rothaargebirge: Wald­bauern müssen Beein­träch­ti­gungen nicht mehr dulden

15.07.2021

Wisente auf einer Wiese

hecke71 - stock.adobe.com

Die mächtigen Wisente richten Schäden an den Wäldern im Sauerland an – sehr zum Unmut der Forstwirte. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass diese die Beeinträchtigung durch die Tiere nicht mehr dulden müssen.

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Waldbauern im Sauerland müssen nicht hinnehmen, dass Wisente ihre Grundstücke betreten und Schäden an den Bäumen anrichten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Berufungsverfahren am Donnerstag entschieden und mitgeteilt. Die Grundstücksbesitzer können demnach vom Trägerverein des Artenschutzprojektes um freigelassene Wisente im Rothaargebirge geeignete Maßnahmen verlangen, um die Tiere am Zutritt zu hindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu (Urt. v. 15.07.2021, Az. 5 U 153/15 und 5 U 156/15).

Zur Begründung sagte das OLG, dass die Waldbauern durch die Tiere bei der Nutzung ihrer Wälder unzumutbar beeinträchtigt würden. Eine zur Erforschung des Projektes angesetzte Freisetzungsphase der Tiere sei längst abgeschlossen. Der Wisenteverein selbst hat den erfolgreichen Abschluss bereits 2016 verkündet. Eine Fortsetzung sei nicht mehr nötig, weil alle Ziele erreicht seien, so das OLG.

Welche geeigneten Maßnahmen der Trägerverein ergreifen muss, sagt das OLG in seiner Urteilsbegründung nicht. In der mündlichen Verhandlung am 27. Mai wurden verschiedene Möglichkeiten wie das Einzäunen des Gebietes erörtert. Den Waldbauern sei nicht zuzumuten, dass es unterschiedliche politische Vorstellungen über die Fortsetzung des Projektes gebe. Das OLG äußerte Unverständnis darüber, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu dem Projekt im Jahr 2019 die Beratungen nicht beschleunigt worden seien. "Dass dies – aus welchen Gründen auch immer - nicht gelungen sei, wirke sich nun zulasten des beklagten Vereins aus", heißt es in der Mitteilung.

Der Verein mit Sitz in Bad Berleburg kündigte nach dem Urteil an, einen möglichen Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Vertreter verwiesen darauf, dass NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) noch für das laufende Jahr eine Entscheidung zur Zukunft des Projektes angekündigt habe. Ein neuer, dritter öffentlich-rechtlicher Vertrag soll dann die Grundlage für die dauerhafte Ansiedlung und Freiheit der Wisente regeln. Die aktuelle Entscheidung des OLG betrifft den zweiten Vertrag, der die Grundlage für die Freisetzungsphase formuliert hatte.

Wisente sind die größten Landsäuger Europas. Nachdem die Tiere in Deutschland lange als ausgerottet galten, ist im Rothaargebirge Deutschlands einzige freilebende Wisentherde angesiedelt worden. Aktuell hat die Herde 21 Tiere. Zuletzt waren junge Bullen geschossen worden, um die Gruppe zu verkleinern. Ein weibliches Tier wurde nach Angaben des Trägervereins beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug getötet.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG Hamm zu Wisentherde im Rothaargebirge: Waldbauern müssen Beeinträchtigungen nicht mehr dulden . In: Legal Tribune Online, 15.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45486/ (abgerufen am: 30.03.2023 )

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