Druckversion
Montag, 12.01.2026, 18:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-15-w-2-17-transsexuelle-geschlecht-aenderung-gutachten-rechtmaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
22653

OLG Hamm zu Änderung der Geschlechtszugehörigkeit: Gesch­lechts­än­de­rung erfor­dert zwei Gut­achten

13.04.2017

Transgender-Symbol

© nito - Fotolia.com

Nur selbst zu behaupten, dass man nunmehr Mann oder Frau sei, reicht für eine juristische Geschlechtsänderung nicht aus, sagt das OLG Hamm. Es braucht zwei Sachverständigengutachten.

Anzeige

Ist nicht gutachterlich objektiv geklärt, ob eine Person sich ihrer Identität wirklich sicher ist, so kann keine juristische Änderung des Geschlechtes erfolgen. Dies schreibt das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, kurz Transsexuellengesetz (TSG) genannt, vor. Zurecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden hat (Beschl. v. 22.02.2017 Az. 15 W 2/17).

Die antragstellende Person war in rechtlicher Hinsicht ein Mann und wollte rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen führen und auch als dem weiblichen Geschlecht zugehörig angesehen werden. § 4 Abs. 3 TSG schreibt vor, dass vom zuständigen Amtsgericht zwei unabhängige Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen, bevor einem solchen Antrag stattgegeben werden kann.

Einer Begutachtung wollte sich der Antragsteller aber nicht unterziehen. Die Vorschrift aus dem TSG sei verfassungswidrig und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unvereinbar, so seine Argumentation. Mit seinem Antrag blieb er vor dem Amtsgericht (AG) Dortmund erfolglos.

Selbsteinschätzung reicht nicht aus

Der 15. Zivilsenat des OLG Hamm zeigte sich von dem Vorbringen des Antragstellers ebenfalls nicht überzeugt und lehnte sein Begehren gleichermaßen ab. Die Anforderungen des TSG bezüglich der Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit seien eindeutig und nicht zu beanstanden, so die Auffassung der Richter.

Die Gutachten seien auch nicht durch eine Selbsteinschätzung zu ersetzen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen diese dazu Stellung nehmen, ob sich das Zugehörigkeitsempfinden der antragstellenden Person mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird und ob die Person seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren transsexuellen Vorstellungen entsprechend zu leben.

Dieses Erfordernis stehe auch nicht in Konflikt mit Verfassung oder EMRK, erklärte der Senat und folgte insoweit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2011 (Az. 1 BvR 3295/07). Darin hatten die Richter festgestellt, es sei ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen. Ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit sei möglichst zu vermeiden und nur bei Vorliegen tragfähiger Gründe zuzulassen.

Preisgabe von intimen Gedanken erforderlich

Die Begutachtung durch zwei Sachverständige sei vor diesem Hintergrund nicht unzumutbar, so das OLG. Die dadurch unweigerlich entstehenden Belastungen in Form der Notwendigkeit, intimste Erlebnisse, Gedanken, Grundüberzeugungen offenzulegen, verletzten keine Grundrechte.

Gerade angesichts der "Bedeutung des Verfahrens für das weitere Leben der antragstellenden Person" sei das Erfordernis der Preisgabe der inneren Verfasstheit der betroffenen Person nicht zu beanstanden.

Der Gesetzgeber könne insoweit auch die fachkundige Beurteilung durch Sachverständige verlangen, die im Übrigen in gleicher Weise zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet seien wie die erkennenden Richter.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Änderung der Geschlechtszugehörigkeit: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22653 (abgerufen am: 12.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Menschenrechte
    • Namen
    • Persönlichkeitsrecht
    • Transsexuelle
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Gerichtsgebaeude D Zeil 42, Oberlandesgericht Frankfurt am Main 05.01.2026
Namen

OLG Frankfurt zu gelockertem Maßstab bei Einbenennung:

Kind darf Nach­namen des Stief­va­ters annehmen

Eine Familie, ein Alltag – nur der Nachname eines Kindes passt nicht. Das OLG Frankfurt stellt klar: Auch vor der Reform des Namensrechts gestellte Anträge auf Einbenennung sind nach den gelockerten Maßstäben zu entscheiden.

Artikel lesen
Christina Block (2.v.r), ihre Rechtsanwältin Paula Wlodarek (3.v.r) und ihr Rechtsanwalt Ingo Bott (r) vor dem 24. Verhandlungstag beim LG Hamburg am 10.12.2025 02.01.2026
Medien

LG Berlin lässt Christina Block abblitzen:

Warum die "Bild" vorab über die Ver­neh­mung des "Kron­zeugen" berichten durfte

Der in Hamburg stattfindende Block-Prozess beschäftigte nun das LG Berlin II. Block ging dort gegen die Bild-Zeitung vor, die über die staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Chef-Entführers berichtet hatte, bevor der im Prozess aussagte.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Richterin, die während einer Verhandlung erklärt, und einen kommentierenden Juristen im Hintergrund. 19.12.2025
Medien

Correctiv gewinnt vor Landgericht Hamburg:

Urteil aus dem Paral­lel­u­ni­versum

Das LG Hamburg hält die Correctiv-Aussage "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" für zulässig und blendet dabei die tatsächlichen Wirkungen der Aussage aus. Kein gutes Urteil für die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
Boris Becker und seine Ehefrau Lilian de Carvalho Monteiro auf dem roten Teppich der Sport-BILD-Awards 19.12.2025
Prominente

OLG Frankfurt zur Pressefreiheit:

Foto von Boris Beckers Frau beim Tanken durfte ver­öf­f­ent­licht werden

Boris Becker und seine Ehefrau werden im Urlaub fotografiert, die Fotos in den Medien verbreitet. Soweit, so gewöhnlich. Aber muss die Frau das hinnehmen, nur weil sie mit Boris Becker verheiratet ist? Das OLG Frankfurt hat differenziert.

Artikel lesen
Der EGMR in Straßburg 17.12.2025
Menschenrechte

Ex-Clifford-Partner siegt vorm EGMR:

BGH muss Nicht­vor­lage an den EuGH begründen

Ein früherer Clifford-Partner streitet mit der Kanzlei über eine Ruhestandsregelung. Der BGH lehnte die Vorlage des Falles an den EuGH ab, ohne dies zu begründen. Das hätte er aber machen müssen, entschied der EGMR.

Artikel lesen
KI-Bild Kind im Gerichtssaal 13.12.2025
Kinder

Interview zu kindgerechter Justiz:

"Für Kinder nehmen Ver­fahren oft kein Ende"

Kinder kommen in unterschiedlichen Lebenslagen mit der Justiz in Berührung. Das Deutsche Kinderhilfswerk will ihre Rechte stärker berücksichtigt sehen. Videovernehmungen sollten Standard werden, schlägt Viktoria Rappold vor. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- oder Wahl­sta­ti­on im Be­reich Health­ca­re & Li­fe Sci­en­ces...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) VER­SI­CHE­RUNGS­BE­RA­TUNG

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Design- und Produkt­aufmachungs­recht

13.01.2026

Digitale Kamingespräche: Erfahrungen am EUI und in der European Law School

14.01.2026

Logo von Eagle lsp
EU AI Act Compliance - strukturierte und effiziente Umsetzung der Vorgaben

13.01.2026

Online-Seminar! Honorarverhandlungen mit Mandanten

13.01.2026

Logo von Juristische Fachseminare
Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht - live online

15.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH