Druckversion
Montag, 9.06.2025, 23:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamburg-zu-versicherungsbedingungen-bei-ratenzuschlaegen-keine-angabe-des-jahreszinssatzes-noetig
Fenster schließen
Artikel drucken
4843

OLG Hamburg zu Versicherungsbedingungen: Bei Ratenzuschlägen keine Angabe des Jahreszinssatzes nötig

18.11.2011

Werden in Versicherungsbedingungen für Lebensversicherungen Zuschläge für die halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Prämienzahlung erhoben, muss für diese Ratenzuschläge kein effektiver Jahreszinssatz angegeben werden. Dies hat das OLG am Freitag entschieden und Klagen der Hamburger Verbraucherzentrale gegen drei Versicherungsunternehmen abgewiesen.

Anzeige

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) handelt es sich der Sache nach nicht um einen Kredit, wenn die Versicherung dem Versicherungsnehmer eine Ratenzahlung ermöglicht und dafür Zuschläge erhebt. Bereits aufgrund des Prinzips der Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer sei es geboten, dass die Versicherungskunden, die sich für eine ratierliche Zahlungsweise entscheiden, mit höheren Prämien belastet werden.

Diese Zuschläge seien von der Versicherung wie auch die Prämie insgesamt nach Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen kalkulatorisch auf den entstehenden größeren Verwaltungsaufwand, auf die Abdeckung des Todesfallrisikos sowie auf den Sparanteil aufzuteilen. Sie stellten also nicht wie ein normaler Kreditzins die Gegenleistung für eine Kapitalnutzungsmöglichkeit i.S. eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs dar (Urt. v. 18.11.2011, Az. 9 U 97/11, 9 U 103/11, 9 U 108/11).

Die beklagten Versicherungsgesellschaften räumen ihren Kunden beim Abschluss von Lebensversicherungen für die Prämienzahlung eine Wahlmöglichkeit ein: Entweder zahlt der Kunde die gesamte Prämie zu Beginn des Jahres oder er begleicht die Versicherungsprämie unterjährig, also in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten. Entscheidet der Versicherungsnehmer sich für die unterjährige Zahlung, wird allerdings ein so genannter Ratenzuschlag erhoben. Auf diesen wird in den vorformulierten Versicherungsbedingungen zwar hingewiesen. Ein effektiver Jahreszinssatz (wie bei einem Kredit) wird jedoch nicht angegeben.

Hierin sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen die für Kreditverträge geltende Preisangabenverordnung und das Verbraucherkreditrecht. Mit ihrer Klage wollten die Verbraucherschützer deshalb erreichen, dass das Gericht den Versicherern verbietet, in ihren Versicherungsbedingungen Ratenzuschläge für die unterjährige Prämienzahlung zu regeln, ohne den effektiven Jahreszins für die Zuschläge auszuweisen.

Regelungen über Kreditverträge nicht auf Versicherungsverträge anwendbar

Dem folgte das OLG nicht. Der Senat machte unter Berufung auf die Begründung zu der maßgebenden Verbraucherschutz-Richtlinie der EU sowie auch zum deutschen Verbraucherkreditgesetz, das in Umsetzung der EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, deutlich, dass der Gesetzgeber ausdrücklich die Regelungen über Kreditverträge nicht auf Versicherungsverträge zur Anwendung kommen lassen wollte. Der Gesetzgeber habe daher auch die dem Verbraucher gegenüber zu erfüllenden Informationspflichten im Verbraucherkreditrecht einerseits und im Versicherungsrecht andererseits unterschiedlich geregelt, sodass auch deswegen eine Anwendung der Bestimmungen zum Verbraucherkreditrecht nicht in Betracht käme.

Die Richter erachteten schließlich auch den Vorwurf der mangelnden Transparenz der Klausel, in der es heißt, dass ein Ratenzuschlag erhoben wird, für nicht durchgreifend. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie werde ohnehin jeweils individuell vereinbart. Der Versicherungsnehmer habe auch ohne Weiteres die Möglichkeit, die Höhe der Belastung bei Zahlung einer Jahresprämie einerseits und einer ratierlichen Zahlungsweise andererseits zu vergleichen. Einer genauen Angabe der Höhe des Zuschlags schon in den Versicherungsbedingungen bedürfe es nicht.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

OLG Koblenz: Ansprüche aus Lebensversicherung trotz Scheidung

Grundsatzurteil zum Pflichtteilsergänzungsanspruch: In der Regel Rückkaufswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt maßgeblich

VG Frankfurt am Main: Versicherungsvermittler darf Provision weitergeben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Hamburg zu Versicherungsbedingungen: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4843 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Versicherungsrecht
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Hanseatisches Oberlandesgericht
Ein Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher es im elektronischen Geschäftsverkehr leichter haben sollen. 13.06.2025
Verbraucherschutz

BGH zum Dauerschuldverhältnis:

Kün­di­gungs­button trotz Ein­mal­zah­lung nötig

Auch ein Abo, das einmalig 9,90 Euro kostet und automatisch endet, braucht einen nutzerfreundlichen Kündigungsbutton. Der BGH stellt auf einen weiten Begriff des Dauerschuldverhältnisses ab – anders als Teile der Literatur und Vorinstanz. 

Artikel lesen
Online Banking 03.06.2025
Banken

Beide Seiten mit Erfolgen im Revisionsverfahren:

BGH ent­scheidet zur Rück­zah­lung von Kon­to­füh­rungs­ent­gelten

Seit Jahren sind Kontoführungsentgelte immer wieder ein Thema beim BGH. Nun ging es um die Rückzahlung, wobei insbesondere auch die Verjährung relevant ist.

Artikel lesen
Die Apple Watch Series 9 steht im Fokus von Kritik bezüglich ihrer Klimaneutralitätsansprüche. 03.06.2025
Apple

LG Frankfurt a.M. sieht Werbeaussagen von Apple kritisch an:

Apple Watch doch nicht kli­ma­neu­tral?

Apple bewirbt einige seiner Produkte als klimaneutral, unter anderem auch das Apple Watch. Auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe hin befasst sich das Landgericht Frankfurt am Main mit der Frage. Die Richter äußern erhebliche Zweifel.

Artikel lesen
ver.di Streik am Münchner Flughafen (Symbolbild) 26.05.2025
Fluggastrechte

Fluggastrechte in Turbulenzen:

Die gefähr­liche Eile bei der Flug­ga­st­rechte-Reform

Zehn Jahre lang lag die EU-Reform der Fluggastrechte auf Eis. Nun soll es ganz schnell gehen. Vor einem überstürzten Vorgehen ohne Parlamentsbeteiligung und auf Kosten der Verbraucher warnen Carl Christian Müller und Bennet Roßbach.

Artikel lesen
Zigarettenautomat 02.05.2025
Rauchen

LG Heilbronn zu Warnhinweisen am Zigarettenautomaten:

Ein Auf­k­leber reicht

Ein Tabakgroßhändler muss nicht jede Auswahltaste eines Zigarettenautomaten mit Warnhinweisen versehen. Der Verbraucher benötige die Hinweise nicht: Seine Kaufentscheidung stehe schon vor dem Gang zum Automaten fest, so das LG Heilbronn.

Artikel lesen
Eine Frau öffnet in Frankfurt am Main im Internet die Applikation FarmVille auf Facebook 27.03.2025
Facebook

Meta verliert vor dem BGH:

Ver­brau­cher­schützer dürfen Daten­schutz ein­klagen

Der BGH hat entschieden: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen lassen. Ein jahrelanger Streit um Facebooks "App-Zentrum" stärkt nun den digitalen Verbraucherschutz.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
Ju­rist*in (m/w/div) Präv­en­ti­on und In­ter­na­tio­na­les

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
Ex­pert*in Re­gress Zen­tra­les For­de­rungs­ma­na­ge­ment (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
Voll­ju­rist*in (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ge­ra

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

13.06.2025

Betriebsverfassungsrechtliches Kolloquium II

16.06.2025, Bonn

Bankrechtstag 2025 in Frankfurt am Main – Hybrides Format: Teilnahme vor Ort und Online –

27.06.2025, Frankfurt am Main

Green Legal Lab 2025

29.08.2025, Berlin

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

25.08.2025, Strausberg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH