OLG Hamburg zu Verstoß gegen Iran-Embargo: Haft für illegale Geschäfte

08.11.2013

Für einen Verstoß gegen das Iran-Embargo hat das OLG Hamburg am Freitag vier Geschäftsleute zu Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer zwischen 2010 und 2011 insgesamt 92 Spezialventile aus Deutschland über mehrere Firmen und Drittstaaten zum Reaktorbau in den Iran geliefert hatten.

Die vier Männer hätten die strengen Ausfuhr-Kontrollen umgangen und mit ihren Geschäften die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik erheblich gefährdet, hieß es im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG). Dafür erhielt der 71-jährige deutsch-iranische Hauptbeschuldigte vier Jahre Haft, sein 26-jähriger Sohn zwei Jahre und neun Monate, ein deutscher 79-jähriger Geschäftsmann aus Thüringen drei Jahre. Zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wurde ein deutsch-iranischer Vermittler verurteilt. Die Angeklagten hatten ihre Taten teilweise eingeräumt.

"Sie wussten genau Bescheid, dass es um ein Geschäft mit nuklearem Hintergrund geht. Ohne Ihr Geld wären die Ausfuhren nicht zustande gekommen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung zu dem 71-Jährigen. Die Einnahmen seiner illegalen Geschäfte in Höhe von 250.000 Euro muss der Verurteilte nun zurückzahlen.

Nicht nur deutsche Behörden, sondern auch Iraner getäuscht

Der vorbestrafte 79-jährige thüringische Unternehmer schloss einen Auftrag zum Export von 256 Ventilen in den Iran im Wert von 1,9 Millionen Euro ab, obwohl deutsche Behörden vor dem iranischen Nuklear-Vorhaben gewarnt und auf das Embargo ausdrücklich hingewiesen hatten, sagte der Richter. Doch der Mann täuschte nicht nur die deutschen Kontrolleure, sondern auch seine iranischen Handelspartner: Die Ventile waren für den Einsatz in einem Atomreaktor gar nicht geeignet. Der Geschäftsmann muss ebenfalls die Einnahmen des Iran-Deals von etwa 106.000 Euro begleichen. Der Haftbefehl gegen den Thüringer wurde außer Vollzug gesetzt, ebenso wie der gegen den 26 Jahre alten Angeklagten.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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OLG Hamburg zu Verstoß gegen Iran-Embargo: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9994 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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