OLG Hamburg zu Kennzeichenverbot: "Hells Angels"-Totenkopf bleibt verboten

07.04.2014

Symbole wie ein stilisierter weißer Totenkopf von verbotenen Ortsvereinen der "Hells Angels" dürfen nicht öffentlich getragen werden, entschied das OLG Hamburg am Montag in zwei Verfahren. Es müsse allerdings jedes einzelne Symbol mit dem entsprechenden Kennzeichen des verbotenen Rockerclubs verglichen werden - eine Gesamtschau der getragenen Kleidung reiche nicht aus.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg bestätigte ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg gegen ein Mitglied des "Hells Angels"-Ortsvereins "Harbor City" vom Februar 2013. Die Richter hatten den Angeklagten wegen öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins schuldig gesprochen. Er hatte im April 2011 eine ärmellose Jeansweste getragen, auf deren Rückseite unter anderem ein stilisierter weißer Totenkopf mit Engelsflügeln und ein Aufnäher mit dem Schriftzug "Hells Angels" zu sehen waren.

Diese Symbole waren auch nach Ansicht des OLG identisch mit Kennzeichen des ersten deutschen "Hells Angels"-Ortsvereins ("Hells Angels Motor-Club e.V."), der 1983 vom Bundesinnenministerium verboten worden war. Den Kennzeichen hafte bis heute der Makel der Gewalttaten und der rechtsfeindlichen Gesinnung an, die zum Verbot des Rockerclubs geführt habe. Das öffentliche Verwenden dieser Kennzeichen sei daher nach dem Vereinsgesetz strafbar. Der Zusatz "Harbor City" ändere daran nichts (Urt. v. 07.04.2014, Az. 1-31/13).

Im zweiten Fall hob das OLG einen Freispruch des Landgerichts vom Dezember 2012 auf. Ein Angeklagter hatte im Juni 2011 als Zuhörer im Amtsgericht (AG) Hamburg-St. Georg ein weißes T-Shirt mit roten "Hells Angels"-Aufdrucken und einem stilisierten, behelmten Totenkopf getragen. Das Landgericht sah darin keine Straftat, weil diese Kennzeichen denen des 1983 verbotenen "Hells Angels Motor-Club e.V." nicht zum Verwechseln ähnlich seien. Das OLG sah dies anders und entschied, dass eine andere Strafkammer des Landgerichts den Fall nun erneut verhandeln muss (Urt. v. 07.04.2014, Az. 1-20/13).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamburg zu Kennzeichenverbot: "Hells Angels"-Totenkopf bleibt verboten . In: Legal Tribune Online, 07.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11590/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen