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Hanseatisches Oberlandesgericht: Haft­strafen im Pro­zess gegen "Letzte Ver­tei­di­gungs­welle"

05.08.2026

Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg

Dieser Prozess gegen die "Letzte Verteidigungswelle" ist noch nicht das Ende: Erst kürzlich sind bundesweit weitere Razzien und Durchsuchungen erfolgt. Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa | Marcus Brandt

Seit März standen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" vor Gericht. Weil sie so jung sind, war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nun hat das Hanseatische OLG Haftstrafen verhängt.

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Gut fünf Monate nach Prozessbeginn im Fall der "Letzten Verteidigungswelle" hat der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg am Mittwoch sein Urteil gesprochen und Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, ergingen unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Strafgesetzbuch (StGB)). Die Verurteilungen der zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Haftstrafe von anderthalb Jahren für den jüngsten Angeklagten wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – betrieben haben.

Eine ganze Reihe schwerer Delikte

Insgesamt waren acht Personen angeklagt. Sieben sollen Mitglieder der Vereinigung gewesen sein, darunter auch die drei Gründer. Eine Person soll die Gruppe unterstützt haben.

Im Mittelpunkt der Verhandlung stand deshalb der Vorwurf der Mitgliedschaft in oder der Unterstützung einer rechtsextremistischen Vereinigung (§ 129a Strafgesetzbuch (StGB)). Die Anklage umfasste darüber hinaus Vorwürfe wie versuchten Mord (§§ 211, 22, 23 StGB), versuchte Brandstiftung mit Todesfolge (§§ 306c, 22, 23 StGB), schwere Brandstiftung (§ 306a StGB), Verabredung zu einem Verbrechen (§ 30 Abs. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Verstöße gegen das Sprengstoffrecht (§ 40 SprengG) sowie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB). Auch Beihilfe zu den Taten (§ 27 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) gehörten zum Anklagekomplex. 

Dabei unterscheiden sich die einzelnen Tatbeiträge laut Anklage jedoch erheblich. Die Öffentlichkeit war aufgrund des jungen Alters der Angeklagten nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.

Anschlagspläne via Chatgruppe

Die Mitglieder der Gruppe verstanden sich nach Auffassung des Gerichts als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr erklärtes Ziel sei gewesen, durch gezielte Gewalttaten einen Zusammenbruch der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik herbeizuführen. Die Mitglieder der Gruppierung hätten sich demnach über Chatgruppen organisiert.

Die Bundesanwaltschaft hatte der Gruppe einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus im südbrandenburgischen Altdöbern im Oktober 2024 zugerechnet. Dabei waren nur durch Zufall keine Menschen verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Im Januar 2025 sollen zwei Mitglieder der Gruppe im thüringischen Schmölln das Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft eingeschlagen und versucht haben, das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. Der Versuch scheiterte. Zurück blieben jedoch Hakenkreuze und Parolen wie "Ausländer raus" an den Wänden.

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten bundesweiten Razzien im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen zu diesem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft. Durch die Festnahmen soll ein geplanter Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg vereitelt worden sein.

Weitere Razzien und Festnahmen

Das Urteil ist jedoch nicht das Ende der juristischen Aufarbeitung der Taten der rechtsextremen Terrorzelle. 

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

Ende Juni waren in Thüringen noch zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden.

sim/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Hanseatisches Oberlandesgericht: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60594 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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