Eine Hamburger Kita hatte sich bewusst gegen einen Weihnachtsbaum entschieden. Ein Gärtner betrat nachts trotzdem das Gelände, stellte einen auf und legte Geschenke darunter. Seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs ist nun rechtskräftig.
Ein Gärtner stellte einer Hamburger Kita heimlich einen Weihnachtsbaum samt Geschenken hin – und betrat dafür nachts das umzäunte Gelände. Die Kita bedankte sich mit einer Strafanzeige. Nun ist der Mann rechtskräftig wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verwarf seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (Beschl. v. 18.08.2026, Az. 2 ORs 1/26).
Die nächtliche Weihnachtsbaum-Aktion fand im Dezember 2023 im Hamburger Stadtteil Lokstedt statt. Der 55-Jährige, Geschäftsführer eines Betriebs für Gartenpflanzen, erklärte später, er habe den Kindern etwas Gutes tun wollen.
Die Überraschung war allerdings unerwünscht – und das wusste der Gärtner nach Überzeugung des LG auch. Die Kita hatte den Eltern der Kinder zuvor mitgeteilt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Kein Kind sollte sich mit seinem Glauben ausgeschlossen fühlen. Weihnachten fiel deshalb aber nicht aus: Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel gab es trotzdem. In den zehn Jahren ihres Bestehens hatten sich Team und Kinder nach Angaben des Kitavorstands lediglich dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden.
Nicht der Baum war das Problem
Nach § 123 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich unter anderem strafbar, wer gegen den Willen des Berechtigten in ein umzäuntes Grundstück eindringt. Hätte der Gärtner den Baum einfach vor dem Kita-Zaun abgestellt, wäre nichts passiert, betonte die Gerichtssprecherin. Weil er aber das Gelände betrat, machte sich der Mann dagegen wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
Einen vergleichsweise glimpflichen Ausweg hatte ihm zunächst die Staatsanwaltschaft angeboten: Das Verfahren gegen den Mann sollte gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt werden. Das wollte der Gärtner aber nicht. Das Amtsgericht (AG) Hamburg verurteilte ihn daraufhin im November 2024 zu einer Geldstrafe. Er legte Berufung ein.
In der Berufung bestätigte das Landgericht zwar den Schuldspruch, bestrafte den Mann aber weniger streng. Es verwarnte den Gärtner nach § 59 StGB und behielt die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt also 2.400 Euro, vor. Der 55-Jährige muss diese Geldstrafe damit zunächst nicht zahlen. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) muss er jedoch als Auflage 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.
OLG sieht kein Verfahrenshindernis
Mit der Revision wollte der Gärtner den Schuldspruch angreifen. Seine Verteidigung setzte dabei auf einen formalen Einwand: Die Kita habe keinen wirksamen Strafantrag gestellt. Ohne einen solchen Antrag habe die Tat nicht verfolgt werden dürfen, denn Hausfriedensbruch ist nach § 123 Abs. 2 StGB ein Antragsdelikt.
Das OLG sah das anders. Die Kita habe den Strafantrag wirksam gestellt, ein Verfahrenshindernis liege daher nicht vor. Der Senat verwarf die Revision. Fast drei Jahre nach der nächtlichen Weihnachtsbaum-Aktion ist die Verurteilung damit rechtskräftig.
xp/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Unerwünschten Weihnachtsbaum für Kita-Kinder aufgestellt: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60706 (abgerufen am: 06.09.2026 )
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