Bei der Plünderung von 600 Schließfächern machen Einbrecher eine Millionenbeute. Hatte die Hamburger Sparkasse ihren Tresorraum in Norderstedt pflichtgemäß gesichert? Das hat nun das Hanseatische OLG in Hamburg entschieden.
Fast fünf Jahre nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Bankschließfächern in Norderstedt hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die Klage eines Kunden auf eine höhere Entschädigung abgewiesen (Urt. v. 27.05.2026, Az. 13 U 95/23). Bei der Sicherung des Tresorraums habe es vonseiten der Hamburger Sparkasse (Haspa) keine Pflichtverletzung gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Panten.
An einem Wochenende Anfang August 2021 waren unbekannt gebliebene Täter in die Filiale der Haspa eingebrochen. Sie verschafften sich mit einem Kernbohrer von schräg über der Filiale belegenen, leer stehenden Praxisräumen Zutritt zum Tresorraum und brachen 650 der über 1200 Schließfächer auf – auch das von dem Kunden T. – und nahmen alle Wertsachen mit. Es gab zwar einen Bewegungsmelder, der war aber manipuliert und gab keinen Alarm ab. Ähnliches war zehn Monate vorher in einer anderen Haspa‑Filiale in Altona passiert.
T. hatte seit April 2021 den Schließfachvertrag mit der Haspa. Anfang Mai hob er 150.000 Euro von seinem Konto ab und will sie in sein Schließfach gelegt haben – die Haspa bestreitet das. Sie zahlte aber außergerichtlich 40.000 Euro als Entschädigung – darauf ist die Haftung nach den AGB beschränkt. T. trat seine Forderungen an eine andere Person ab, und die klagte.
Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte die Haspa zur Zahlung von 110.000,00 € (Urt. v. 29.06.2023, Az. 330 O 127/22), weil diese ihre Pflicht zur tresormäßigen Sicherung verletzt habe.
Bewegungsmelder bestes Modell am Markt
Auf die Berufung der Haspa hob das OLG diese Entscheidung auf und wies die Klage ab. Der 13. Zivilsenat sah genau solche Pflichtverletzungen nicht. Die Sparkasse habe gegen keine Richtlinien oder branchenübliche Standards verstoßen.
Der verbaute Bewegungsmelder sei das beste am Markt verfügbare Modell mit dem besten Schutzniveau gewesen und habe dem höchsten verfügbaren Standard entsprochen. Außerdem habe es keine Hinweise auf eine Manipulation gegeben; das habe selbst die Polizei erst nach Monaten festgestellt. Dass diese Art des Bewegungsmelders zuvor bereits in Altona manipuliert worden war, war beim Einbruch in Norderstedt nicht bekannt.
Auch gegen ihre dynamische Pflicht zur tresormäßigen Sicherung habe die Haspa im konkreten Einzelfall nicht verstoßen. Danach muss die Schließfachanlage zwar auf dem neuesten Stand der Technik sein. Die müsse aber nicht vor jeder erdenklichen Gefahr, sondern nach Auffassung des Senats lediglich vor den im konkreten Einzelfall üblicherweise zu erwartenden Gefahren schützen. Dass es zu einem Einbruch in dieser Weise bei den räumlichen Gegebenheiten kommen könnte, sei aber "extrem unwahrscheinlich" gewesen, so der Senat. Davon habe auch die Haspa nicht ausgehen müssen.
Haspa-Anwalt: Lieber gehabt, wenn das nicht passiert wäre
Ein Anwalt der Hamburger Sparkasse, Thomas Schikorra, begrüßte das Urteil des OLG. Er fügte hinzu: „Sie können sehr sicher sein, dass jeder Vertreter der Haspa und auch wir es lieber gehabt hätten, wenn dieser Einbruch nicht passiert wäre und die Leute keinen Vermögensverlust und keine Verluste persönlicher Dinge usw. erlitten hätten.” Aber das Gericht habe die Frage beantworten müssen, ob die Haspa für diese Verluste verantwortlich sei. “Und das ist sie nicht. Verantwortlich ist die Verbrecherbande, die das Tatgeschehen ausgeübt hat", sagte Schikorra.
Bei zwei Zivilkammern am Hamburger Landgericht und beim Oberlandesgericht sind weitere Klagen von Haspa-Kunden anhängig. Das Urteil des OLG sei eine Einzelfallentscheidung. Die Feststellungen des Gerichts hätten aber auch Bedeutung für die übrigen Verfahren, sagte eine Gerichtssprecherin.
Einbruchversuch in Altonaer Filiale
Im Klageverfahren spielte ein früherer Einbruchversuch in eine Haspa-Filiale in Altona eine große Rolle. Dabei hatten die Täter im Oktober 2020 ebenfalls einen Kernbohrer benutzt. Einen Bewegungsmelder im Tresorraum hatten sie außer Betrieb gesetzt, indem sie den Sensor vermutlich während der Öffnungszeit einfach überklebten.
Die Haspa habe auf diesen Fall reagiert, betonte Richter Panten. Es sei ein Bewegungsmelder der höchsten Sicherheitsklasse eingebaut worden, bei dem auch durch Abkleben des Sensors Alarm ausgelöst worden wäre. Dennoch gelang es den Tätern, auch diese Anlage zu manipulieren.
Eine Risikoanalyse nach dem Einbruchsversuch von Altona hatte nach Angaben des Richters ergeben, dass der Tresorraum in Norderstedt besser gesichert gewesen sei. Die Wände des Flachbaus bestanden aus 80 Zentimeter dickem Beton mit Stahlarmierung und seien von außen «nicht angreifbar» gewesen, weil sie von Wohnbebauung umgeben seien.
Die Täter hätten eine leerstehende Arztpraxis in dem Gebäude angemietet und den einzig möglichen Ansatzpunkt für den Bohrer genutzt. Der Bohrweg sei mehrere Meter lang gewesen. Dafür hätten sie mindestens 24 Stunden lang bohren müssen. "Das Entdeckungsrisiko allein durch Lärm ist gewaltig", sagte Panten.
Für die Sicherung von Tresorräumen bei Banken gebe es in Deutschland keine klaren rechtlichen Vorgaben, erläuterte der Richter. Es gebe nur Regeln für einzelne Komponenten wie die Türsicherung oder den Bewegungsmelder. Die branchenüblichen Sicherungsvorkehrungen habe die Haspa nach Feststellung eines Sachverständigen erfüllt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann die Klägerseite innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Urteils aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH erheben.
tap/LTO-Redaktion
Obwohl in anderer Filiale Schließfächer aufgebrochen wurden: . In: Legal Tribune Online, 27.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60063 (abgerufen am: 18.06.2026 )
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