Verteidigung plädiert im Lübcke-Prozess: Frei­spruch für Markus H. gefor­dert

26.01.2021

Während die Bundesanwaltschaft rund neun Jahre Haft für Markus H. wegen Beteiligung am Tod Lübckes fordert, plädiert seine Verteidigung auf Freispruch. Stephan Ernst sei nicht von H. radikalisiert worden.

Im Prozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Verteidiger des wegen Beihilfe angeklagten Markus H. für seinen Mandanten Freispruch gefordert. In seinem Schlussvortrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main forderte der Anwalt Björn Clemens außerdem, das Gericht solle feststellen, dass H. "für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen ist".

Clemens widersprach dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, H. habe den Hauptangeklagten Stephan Ernst politisch beeinflusst und radikalisiert. Unter anderem verwies er auf Ernsts Besuch bei einer Sonnenwendfeier bei einer "Zentralfigur der rechten Szene" Jahre nach seinem angeblichen Ausstieg. "Herr Ernst ist nicht ausgestiegen, deswegen bedurfte es auch nicht Herrn H., um wieder einzusteigen, denn der war nie draußen."

In dem Verfahren vor dem Staatsschutzsenat wird dem 47 Jahre alten Deutschen Ernst vorgeworfen, im Juni 2019 den CDU-Politiker Lübcke auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen zu haben. Die Anklage geht von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Ernst hatte die Tat gestanden, allerdings unterschiedliche Tatversionen geschildert. Nach seiner Aussage vor Gericht war auch H. am Tatort.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für Ernst und eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten für H. gefordert.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verteidigung plädiert im Lübcke-Prozess: Freispruch für Markus H. gefordert . In: Legal Tribune Online, 26.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44093/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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