Ein zerstörtes Versuchsfeld, 50.000 Euro Sachschaden: Für seine Protestaktion muss der selbsternannte "Feldbefreier" nun in Haft.
Wie die Staatsanwaltschaft Gießen am Montag berichtete, hat das Oberlandesgericht in Frankfurt (OLG) die Revision des Mannes abgewiesen.
Damit ist das Berufungsurteil des Gießener Landgerichts rechtskräftig, der
Gentechnikgegner aus dem Kreis Gießen also wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft verurteilt.
Der "Feldbefreier" hatte gemeinsam mit einem Gleichgesinnten auf einem Versuchsfeld der Universität Gießen gentechnisch veränderte Gerste herausgerissen und zertrampelt. In ihrem Freilandversuch wollte die Universität testen, ob die genmanipulierten Pflanzen nützliche Bodenpilze schädigen.
Der Gentechnikgegner erwägt nun, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Mehr zu Gentechnik auf LTO.de:
BVerfG zum Gentechnikgesetz: Zwischen EU, Gentechnikbauern und Öko-Landwirten
OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1064 (abgerufen am: 11.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag