OLG drängt auf Einigung zwischen Tennisclub und Vereinsheim-Pächter: Spiel, Satz und Sieg – aber kein Bier?

21.08.2026

Weil die Betreiber des Vereinsheims den Alkoholausschank verweigern, will ein Tennisclub sie per Räumungsklage vor die Tür setzen. Vor dem OLG Frankfurt ging der Streit in die nächste Runde, soll aber vor einem Güterichter beigelegt werden.

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Kein Alkohol im Vereinsheim? Das war für einen Gießener Tennisclub nicht vorstellbar, weshalb sich ein erbitterter Streit mit den Pächtern entfachte, die im Vereinsheim ein anatolisches Restaurant betreiben. Aus dem Disput um die Pachtbedingungen wurde letztlich eine Räumungsklage mit Eilverfahren. Dieses ging nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in die zweite Runde, endete am Freitag aber ohne Entscheidung. Vielmehr soll der Streit möglichst gütlich beigelegt werden, das Verfahren wurde an einen Güterichter verwiesen.

Das Pächter-Ehepaar, Bayram und Isabell Dalkilic, möchte in dem Vereinsheim des TC Rot-Weiß keinen Alkohol ausschenken, der Gießener Tennisclub besteht jedoch darauf. Schriftlich vereinbart wurde hierzu nichts. "Es ist in Deutschland üblich, dass in einer Vereinsgaststätte Bier ausgeschenkt wird", sagte der Rechtsanwalt des Vereins, woraufhin die Richterin konterte, üblich seien auch Schnitzel mit Pommes. Das Ende Mai dieses Jahres eröffnete Restaurant ist auf Gözleme spezialisiert, eine traditionelle anatolische Speise.

Ein Vorstandsmitglied des Vereins erklärte, vor allem die männlichen Mitglieder seien seit Jahrzehnten gewohnt, zu ihren Nudeln oder der Pizza ein Bier zu bestellen: "Sie kaufen jetzt selbst einen Kasten und bringen ihn mit." Der Sportverein verlangt zudem, dass in seiner Gaststätte auch gekühlter Wein und Sekt angeboten werden. Bereits im Vorfeld hatte Clubpräsident Fred Ostermeyer erklärt: "Spieler und Gäste unseres Vereins sollen die Wahlfreiheit zwischen alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken haben. Das wurde dem Pächter-Ehepaar in Anwesenheit von Zeugen vor Vertragsunterzeichnung deutlich gemacht."

Streit um Bier und Sekt führte zur Räumungsklage

Die Pächter gaben an, ihr alkoholfreies Konzept sei dem TC Rot-Weiß vor Vertragsabschluss bekannt gewesen. Alternativ könne ein Getränkeautomat aufgestellt werden oder die Vereinsmitglieder könnten den Ausschank von Alkohol selbst übernehmen. Bayram Dalkilic sagte vor dem Prozess, er habe viel Geld in die Renovierung der Gaststätte gesteckt. Der Streit belaste die gesamte Familie, die auch über der Gaststätte wohne.

Wegen des fehlenden Alkoholausschanks hatte der Club den Pächtern nach § 594e Bürgerliches Gesetzbuch fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verfügung, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gießen. Gegen dessen Entscheidung legte er Berufung ein, sodass sich nun das OLG Frankfurt damit beschäftigen musste.

Kommt es zur gütlichen Einigung?

Dieses entschied jedoch nicht über den Antrag, sondern verwies die Sache nach § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung an einen Güterichter. Ein Güterichter ist ein nicht entscheidungsbefugter Richter, der sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Dabei können alle Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere die Mediation, eingesetzt werden. Das Verfügungsverfahren ruht bis zu einer möglichen Einigung. 

Die Richterin begründete die Verweisung damit, dass es bei einer Entscheidung über die einstweilige Verfügung wohl keine Gewinner geben würde. So würde die Zurückweisung des Verfügungsantrags die Räumungsklage in der Hauptsache nicht beseitigen; außerdem würden die Gäste weiter ausbleiben. Umgekehrt wäre auch dem Tennisclub mit der Räumungsanordnung nicht sofort gedient. So bekämen die Gäste zunächst weiterhin keinen Alkohol ausgeschenkt.

Sowohl der Clubvorstand als auch die Pächter stimmten der Verweisung zu. Ob der Streit doch noch ein gütliches Ende findet und wie eine Einigung aussehen könnte, wird sich in der Güteverhandlung zeigen. Ein Termin muss noch vereinbart werden. Kommt es nicht zu einer Einigung, landet der Fall wieder beim OLG.

sim/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG drängt auf Einigung zwischen Tennisclub und Vereinsheim-Pächter: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60699 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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