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OLG Frankfurt zu Jörg Kachelmann: "Vor­sätz­lich wahr­heits­widrig der Ver­ge­wal­ti­gung bezich­tigt"

28.09.2016

Jörg Kachelmann (M) steht am 28.09.2016 im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) zwischen seinen Anwälten Johann Schwenn (l) und Ann Marie Welker.

© dpa

Das OLG Frankfurt ist überzeugt, dass Claudia D. gelogen hat, als sie Jörg Kachelmann 2010 der Vergewaltigung bezichtigte. Deshalb muss sie jetzt die Kosten für Gutachten tragen, mit denen sich Kachelmann gegen den Vorwurf verteidigt hatte.

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Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Schadenersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte einen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verurteilte die Frau am Mittwoch zur Zahlung von mehr als 7.000 Euro plus Zinsen. Die Kammer sei davon überzeugt, dass sie ihn "vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigte", hieß es in der Urteilsbegründung (Urt. v. 28.09.2016, Az. 18 U 5/14).

Das Landgericht (LG) Frankfurt hatte noch in erster Instanz einen Anspruch des Wettermoderators verneint. Kachelmann hatte in Frankfurt die Journalistin Claudia D. auf Erstattung von rund 13.000 Euro verklagt. Diese hatte Kachelmann für die Erstellung von rechtsmedizinischen und aussagepsychologischen Gutachten zu seiner Verteidigung im Strafprozess aufgewendet. Der heute 58-Jährige war im Mai 2011 in einem spektakulären Verfahren vom LG Mannheim freigesprochen worden.

Im Zivilverfahren musste Kachelmann nachweisen, dass seine Ex-Geliebte ihn falsch beschuldigt hat. Ein vom 18. OLG-Senat bestellter Rechtsmediziner hatte in einem Gutachten erklärt, dass viel dafür spreche, dass sich die Radiomoderatorin selbst die Verletzungen beigebracht habe. Claudia D. hatte im Februar 2010 der Polizei berichtet, sie sei von ihrem Freund Kachelmann vergewaltigt worden. Der Wettermoderator wurde dann im März 2010 nach der Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft.

Der Senat des OLG Frankfurt hatte bereits im Januar erkennen lassen, dass er die Klage für berechtigt hält. Zuletzt war es vor allem um die Frage gegangen, ob Kachelmann die von ihm geltend gemachten Kosten auch persönlich getragen hat. Ein für die Finanzen zuständiger Angestellter der Meteomedia AG bestätigte, dass Kachelmanns Schweizer Firma damals rund 7.000 Euro für Gutachten vorgestreckt habe. Der Zeuge konnte aber nicht sagen, ob Kachelmann das Geld zurückerstattet hat, da der Zeuge im März 2011 das Unternehmen verlassen hatte.

dpa/una/LTO-Redaktion

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OLG Frankfurt zu Jörg Kachelmann: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20706 (abgerufen am: 15.06.2026 )

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