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OLG Frankfurt: Sauerland-Terroristenhelfer verurteilt

von plö/ LTO-Redaktion

17.10.2010

Der Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt am Main hat am Freitag Salih S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt und angeordnet, dass der Angeklagte in Haft bleibt.

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Bei dem Angeklagten handelte es sich um einen Helfer der sogenannten Sauerland-Gruppe. Der heute 28jährige Mediengestalter unterstützte die im Grenzgebiet von Pakistan und Afghanistan agierende islamistische Terrorgruppe "Islamische Jihad Union" (IJU), indem er zwischen November 2006 und März 2007 Gegenstände erwarb, die die IJU für ihren paramilitärischen Kampf gegen die ISAF-Truppen in Afghanistan und die pakistanische Armee benötigte, u. a. ein Nachtsichtgerät und GPS-Geräte sowie Outdoor-Kleidung.  Die Gegenstände sind später an die IJU weitergeleitet worden.

Der Senat hat festgestellt, dass der Angeklagte zum islamistischen Freundeskreis des in Langen,  Hessen, ansässig gewesenen und als Mitglied der "Sauerland-Gruppe" bekannt gewordenen Adem Y. gehörte, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Urteil vom 4. März 2010 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verabredung zu Mord, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Nötigung von Verfassungsorganen sowie mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt hat.

Soweit dem Angeklagten auch vorgeworfen worden war, die IJU dadurch unterstützt zu haben, dass er vor seiner Abreise seine EC-Karte unter Nennung der dazugehörigen Geheimzahl an Adem Y. übergab, damit dieser Gelder abheben und teilweise für die IJU verwenden konnte, hat der Senat die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die vorstehend beschriebenen strafbaren Handlungen des Angeklagten beschränkt.

Das Urteil des OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 15.10.2010, Az. 5-2 StE 8/10; 5 - 4/10) ist noch nicht rechtskräftig.

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OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1735 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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