Druckversion
Wednesday, 17.08.2022, 22:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-keine-vierbeiner-in-der-eigenen-wohnung/
Fenster schließen
Artikel drucken
4153

OLG Frankfurt: Keine Vierbeiner in der eigenen Wohnung

30.08.2011

Eine Eigentümerversammlung darf die Haltung von Hunden und Katzen in Wohnungen verbieten. Dies entschieden die Frankfurter Richter in einem am Montag bekannt gegeben Urteil.

Anzeige

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) wird damit nicht unverhältnismäßig in das Recht von Wohnungseigentümern oder Mietern eingegriffen. Ein solcher Beschluss sei weder sittenwidrig noch greife er in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein, so die Richter (Urt. v. 17.01.2011, Az. 20 W 500/08).

In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte die Eigentümerversammlung die Neuanschaffung von Katzen und Hunden im Jahr 2005 per Hausordnung unwidersprochen verboten. Zwei Jahre später klagte eine Eigentümerin, die ihre Wohnung an eine Familie mit Hund vermieten wollte, gegen den Beschluss. Sie sah darin eine  Einschränkung ihres Eigentumsrechts.

Das OLG schloss sich dieser Auffassung nicht an. Der unangefochtene Mehrheitsbeschluss sei für alle Wohnungseigentümer bindend. Er sei weder sittenwidrig, noch greife er in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Die Richter ließen jedoch erkennen, dass möglicherweise Bedenken gegen ein generelles Tierhalteverbot bestehen könnten. Eine Beschränkung auf bestimmte Tierarten sei jedoch vertretbar.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

1951 tritt Wohneigentumsgesetz in Kraft: Nicht für Igel, nicht für Nomaden

Nachbarrecht: Tom und Jerry in Nachbars Garten

Eigenbedarfskündigung: Guten Tag, ich bin Ihr Vermieter und ziehe hier ein

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt: Keine Vierbeiner in der eigenen Wohnung . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4153/ (abgerufen am: 17.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BGH bestätigt Berliner Nachbarschaftsregelung - Bei der Wär­m­e­däm­mung darf die Grenze über­schritten werden
  • LG Düsseldorf - Frau muss sieben Meter hohes Kreuz aus ihrem Garten ent­fernen
  • VG Berlin - Kein Außen­aufzug an denk­mal­ge­schütztem Haus
  • BVerfG zum Wohneigentum bei Hartz IV - Wenn die sechs Kinder raus sind, ist das 140-Quad­r­at­meter-Haus zu groß
  • OVG-Vorlagen unzulässig - BVerfG äußert sich nicht zu Ber­lins Zwe­ck­ent­f­rem­dungs­verbot
  • Rechtsgebiete
    • Miet- und WEG-Recht
  • Themen
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
TopJOBS
Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ba­ker McKen­zie & Goog­le EMEA Le­gal Sum­mer In­sti­tu­te

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / Con­tract...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth und 1 wei­te­re

Prak­ti­kan­ten (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Frank­furt am Main

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

As­sis­tenz (w/m/d)

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Re­fe­ren­da­re (w/m/d) für al­le Rechts­ge­bie­te

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Sommerseminar im Familienrecht – Komplettbuchung (15 Std. FAO in 2 Modulen)

19.08.2022, Köln

Die digitale Kanzlei: Insights für die anwaltliche Praxis

18.08.2022, Berlin

DAIvent: Erbrecht

18.08.2022, Dresden

FAO WEG Recht Dr. Olaf Riecke "Neues zum WEG"

19.08.2022, Kiel

Fortbildung Erbrecht im Selbststudium/ online

20.08.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH