Druckversion
Mittwoch, 10.06.2026, 13:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-hinweisbeschluss-3u12725-pony-tod-sturz-tierhalterhaftung
Fenster schließen
Artikel drucken
59480

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung: Die Schwer­kraft ist schuld, wenn ein ster­bendes Pony auf die Tier­ärztin stürzt

09.03.2026

Ein Shetlandpony

Shetlandponys sind nur bis zu etwa einem Meter groß, können wegen ihrer stämmigen Statur aber schwerer als 200 Kilogramm werden. Foto: schapinskaja - stockadobe.com

Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.

Anzeige

Diese Situation wünscht sich kein Pferdemensch oder Tierliebhaber: Ein Shetlandpony hatte eine so schwere Kolik, dass seine Eigentümerin mit ihm in die Klinik fahren musste. Doch nach diversen gescheiterten Behandlungsversuchen war klar: Das Pferdchen ist nicht mehr zu retten, es muss eingeschläfert werden. 

Die Tierärztin verabreichte deshalb dem auf einem Rasenstück stehenden Pony auf seiner linken Seite eine entsprechende Injektion in den Venenkatheter. Im Sterbeprozess senkte das Pony plötzlich seinen Kopf und fiel nach links gegen die Tierärztin. Diese wurde zu Boden gerissen, das circa 250 Kilogramm schwere Pony landete mit seinem Schulterbereich/Thorax auf dem rechten Bein der Frau.

Wegen dieses Unfalls konnte die Tierärztin ihr rechtes Bein über mehrere Monate hinweg nicht belasten. Sie klagte und verlangte von der Eigentümerin des Ponys als Tierhalterin ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro. 

Doch mit ihrem Ansinnen unterlag die Verletzte schon vor dem Landgericht (LG) Wiesbaden (Urt. v. 06.10.2025, Az. 14 O 71/25). Sie zog weiter zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, das nun einen Hinweisbeschluss erließ (Beschl. v. 29.01.2026, Az. 3 U 127/25). Daraufhin zog die Tierärztin ihre Berufung zurück.

Das Pony hatte keine Wahl, es war die Schwerkraft

Der 3. Zivilsenat des OLG sah als einzig denkbare Anspruchsgrundlage die Norm für Tierhalterhaftung, § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss ein Tierhalter den Schaden ersetzen, den ein anderer durch das Tier erleidet. Voraussetzung ist allerdings, dass sich in dem Schaden eine "typische Tiergefahr in einem der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhalten des Tieres“ realisiert habe, so der Senat. Erforderlich sei eine "tierische Eigenwilligkeit".

Eine solche Eigenwilligkeit des Pferdchens sei in diesem Fall aber nicht gegeben. Das Tier sei einfach während des Sterbeprozesses umgefallen. Es habe nicht mehr aufrechtstehen können, weil es hierzu keine Kraft mehr gehabt habe, weil der Tod eingetreten sei. Damit habe "nur noch die Schwerkraft auf die Körpermasse gewirkt, nicht aber ein der tierischen Natur entsprechendes Verhalten", so das OLG. Das LG habe daher zu Recht ausgeführt, dass dem Tier keine Wahl geblieben sei, "eine andere als die schadenstiftende Bewegung auszuführen". Es habe die Bewegung nicht mehr steuern können.

Auch keine Fluchtreaktion des Tieres

In der Berufungsbegründung hatte die Tierärztin zusätzlich argumentiert, dass das Pony sich der Situation durch Flucht, Hinwerfen, Wälzen oder Ähnliches habe entziehen wollen. Doch auch das überzeugte den Senat nicht: Dafür gebe es keine Anhaltspunkte, es sei daher reine Spekulation. 

Zur Einordnung: Üblicherweise wird beim Einschläfern eines Pferdes zunächst eine hohe Dosis Beruhigungsmittel verabreicht. Regelmäßig legt sich das Pferd nach dieser Sedierung von selbst hin, bevor das tödliche Medikament injiziert wird. Warum das Pferd sich hier nicht hingelegt hat oder ob es schon nach der Injektion des Beruhigungsmittels umgefallen ist, ist aus der Mitteilung des Gerichts nicht ersichtlich – es spricht konkret vom "Sterbeprozess" beim Umfallen. 

Nach Rücknahme der Berufung ist das klageabweisende landgerichtliche Urteil rechtskräftig.

tap/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59480 (abgerufen am: 10.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Haustiere
    • Schadensersatz
    • Tiere
    • Tierhalterhaftung
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
    • Landgericht Wiesbaden
Die beiden Beklagten Anna Schubert (links) und Hendrik Haßel (rechts) sowie Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband Niedersachsen bei einer Aktion gegen die CO2-Betäubung von Schweinen. 09.06.2026
Tierschutz

OLG zu Aufnahmen von betäubten Schweinen:

Tier­schützer haften für Ver­b­rei­tung von Schlachthof-Videos

Zwei Tier- und Umweltaktivisten brachen in einen Schlachthof ein und filmten, wie Schweine betäubt wurden. Die Aufnahmen gelangten ins Internet. Das ist ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Ein großes Meerestier, möglicherweise ein Wal, wird auf einem Schiff gehalten. Moratorium zur Tierquälerei wird diskutiert. 04.06.2026
Tiere

Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung:

Meck­len­burg-Vor­pom­mern für Tier­quä­lerei an "Timmy" ver­ant­wort­lich?

Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.

Artikel lesen
junge Lanzenotter 03.06.2026
Nachrichten

Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg:

Gemeinde bleibt auf Kosten für Gift­schlangen sitzen

Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.

Artikel lesen
Blick auf ein Schild mit dem Landeswappen von Hessen und der Aufschrift "Landgericht - Amtsgericht". 01.06.2026
Schadensersatz

LG Frankfurt am Main zu Korruptionsskandal um Oberstaatsanwalt:

Hessen schei­tert mit Mil­lio­nen­klage gegen Geschäft­s­partner

Ausgerechnet ein Korruptionsermittler und ein befreundeter Unternehmer verschafften sich jahrelang illegale Einnahmen. Sie wurden zu Haftstrafen verurteilt. Schadensersatz muss der Geschäftspartner aber nicht zahlen, so das LG Frankfurt.

Artikel lesen
Andreas Scheuer 29.05.2026
Anklage

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?:

Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Trainee Voll­ju­rist*in (m/w/d)

BG Verkehr - Berufsgenossenschaft Verkehrs- wirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Familienunternehmen

11.06.2026

Logo von e-fellows.net
Karrieretag Jura München

12.06.2026, München

Treffen der AG Familienrecht

10.06.2026, Bonn

Zwei heiße Eisen des Mietrechts: Sozialwiderspruch (§§ 574 ff. BGB) & Untervermietung

10.06.2026

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH