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Pokal-Aus für Dynamo Dresden: Fußball-Zweitligist scheitert vor OLG Frankfurt

17.06.2013

Dynamo Dresden wird in der kommenden Saison mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht am DFB-Pokal teilnehmen dürfen. Das OLG Frankfurt wies einen Antrag des Fußball-Zweitligisten auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den vom DFB verhängten Pokalausschluss zurück. Dies teilte der Verein auf seiner Homepage mit.

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Der Fußball-Zweitligist Dynamo Dresden hatte in der vergangenen Woche mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz versucht, vorläufig zur Auslosung der ersten Hauptrunde des DFB-Pokals zugelassen zu werden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt wies einen entsprechenden Antrag des Vereins nun zurück (Beschl. v. 13.06.2013, Az. 26 SchH 6/13).

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine vollständige Überprüfung des bereits bestehenden rechtskräftigen Schiedsspruchs des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) nicht möglich sei. Auch die vorläufige Zulassung zur Auslosung sei nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu erreichen. Nach Angaben des Vereins hat das OLG jedoch ausdrücklich offen gelassen, wie die Erfolgsaussichten eines etwaigen Antrags auf Aufhebung des Schiedsspruchs zu bewerten seien.

Dresden war wegen Fan-Ausschreitungen beim Pokalspiel gegen Hannover 96 am 31. Oktober 2012 von der Teilnahme an den DFB-Pokalspielen der Saison 2013/2014 ausgeschlossen worden. Als letzte Instanz auf sportlicher Ebene hatte das Ständige neutrale Schiedsgericht am 14. Mai die vorangegangenen Urteile des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember 2012 und des DFB-Bundesgerichts vom 7. März 2013 bestätigt.

"Existenz des Vereins bedroht"

Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller erwägt, in einem Hauptsacheverfahren die Aufhebung des Schiedsspruchs zu erstreiten. In einer Stellungnahme auf der Webseite des Vereins erklärte er:

"Die SG Dynamo Dresden sieht sich aufgrund des unnachgiebigen und für neue Argumente wenig empfänglichen Vorgehens der DFB-Sportgerichtsbarkeit gezwungen, die von ihr vertretene Rechtsauffassung zur Unzulässigkeit der verschuldensunabhängigen Haftung ("strict liability") von staatlichen Gerichten überprüfen zu lassen. Anderenfalls bedroht die bereits angekündigte konsequente Anwendung dieses von Dynamo für rechtswidrig gehaltenen Prinzips durch den DFB auf mittlere Sicht die Existenz des Vereins."

mbr/LTO-Redaktion


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Pokal-Aus für Dynamo Dresden: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8943 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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