Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 16:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-keine-haftung-fuer-feuerwerkskoerper-aus-dem-fanblock
Fenster schließen
Artikel drucken
2717

OLG Frankfurt am Main: Keine Haf­tung für Feu­er­werks­körper aus dem Fan­b­lock

08.03.2011

Das OLG Frankfurt am Main hat die Ansprüche eines Mannes zurückgewiesen, der von der Veranstalterin eines Bundesligafußballspiels Schadenersatz verlangt, weil er angeblich während des Spiels durch einen Feuerwerkskörper verletzt worden war.

Anzeige

Der zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) führt aus, dass der Beklagten eine Verletzung der sie als Veranstalterin treffenden Verkehrssicherungspflicht nicht vorzuwerfen sei. Auch wenn bei Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen, an den Aufwand zum Schutz der Beteiligten besonders hohe Anforderungen gestellt werden müssten, weil durch das Aufeinandertreffen rivalisierender, emotionsgeladener und zum Teil sogar gewaltbereiter Fans die Gefahr tätlicher Auseinandersetzungen besteht, habe die Beklagte die an ihre Sicherungspflicht zu stellenden Anforderungen "gerade noch" erfüllt (Urt. v. 24.02.2011, Az. 3 U 140/10).

Der Kläger war als Rasenpfleger bei einem von der Beklagten im April 2008 in der Commerzbank-Arena in Frankfurt am Main veranstalteten Bundesligaspiel eingesetzt. Während des Spiels wurden aus den Fanblöcken mehrere Feuerwerkskörper gezündet. Der Kläger behauptet, zumindest einer dieser Feuerwerkskörper sei in der Nähe seines Kopfes explodiert. Hierdurch habe er
einen dauernden Hörschaden erlitten und leide zudem an Kopfschmerzen, Schwindel und Schlafstörungen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Feststellung der Ersatzpflicht aller sonstigen Schäden nach der Vernehmung von zwei Zeugen abgewiesen; eine Verletzung der Sorgfaltspflicht der Beklagten als Veranstalterin habe nicht festgestellt werden können.

Die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers zum OLG blieb ebenfalls ohne Erfolg.

Die Beklagte hätte bedenken müssen, dass zu den verbreiteten Risiken von Bundesligafußballspielen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gehört und damit erhebliche Gefahren für alle Beteiligte verbunden sind. Darüber hinaus hätte die Beklagte auch berücksichtigen müssen, dass es sich um ein so genanntes Risikospiel gehandelt hatte, weil es zwischen den rivalisierenden Fans beider Mannschaften schon in der Vergangenheit zu Ausschreitungen gekommen war.

Diesen Gefährdungen hätte die Beklagte aber - jedenfalls nach dem seinerzeit üblichen Standard - ein noch ausreichendes Sicherheitskonzept entgegengesetzt. Hiernach seien alle Zuschauer vor dem Betreten des Stadions einer Kontrolle - insbesondere auch auf das verbotene Mitführen von Feuerwerkskörpern hin - unterzogen, alle Fans des Gästevereins zusätzlich ein zweites Mal vor Betreten des Stadionblocks kontrolliert und zudem stichprobenweise einzelne Fans ein drittes Mal untersucht worden.

Dass moderne Sicherheitstechnologien (Metalldetektoren oder Scanner), die eine intensivere Untersuchung der Zuschauer ermöglicht hätten, nicht zum Einsatz gekommen waren, war der Beklagten im konkreten Fall nicht vorzuwerfen.

Zwar könne sie in Anbetracht der im Profifußball erzielten Umsätze nicht damit gehört werden, dass der Einsatz dieser Geräte zu kostenintensiv sei. Die von der Beklagten durchgeführten Kontrollen hätten sich aber im Rahmen dessen gehalten, was bei anderen nationalen und internationalen Fußballspielen aktuell üblich ist. Wenn auch ein höheres Maß an  Sicherheitsvorkehrungen zukünftig wünschenswert sei, habe die Beklagte ihrer Verkehrssicherungspflicht genügt, indem sie diejenigen Maßnahmen ergriffen hatte, die nach der herrschenden Meinung seinerzeit für erforderlich gehalten wurden.

tko/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2717 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fußball
    • Sport
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Plakate der Ultras, Fans, Fanblock, Proteste fordern Erhalt des Geissbockheims 05.06.2026
Fußball

OVG Münster muss erneut entscheiden:

Umwelt­schützer und 1. FC Köln ringen um Trai­nings­zen­trum

Das OVG Münster muss sich erneut mit dem Streit um das Fußball-Trainingszentrum des 1. FC Köln beschäftigen. Nach einer Entscheidung des BVerwG hat der "Effzeh" nun gute juristische Chancen, das Verfahren für sich zu entscheiden.

Artikel lesen
New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James 28.05.2026
Verbraucherschutz

Ermittlungen zur Fußball-WM in den USA:

New York und New Jersey knöpfen sich die FIFA vor

Horrende Preise und irreführende Vergabe der Tickets für die Fußball-WM werfen nun auch die Generalstaatsanwältinnen von New York und New Jersey der FIFA vor. Ihr Amtskollege in Kalifornien ermittelt bereits ebenfalls.

Artikel lesen
YouTuber Marvin Wildhage muss für sein Fake-EM-Maskottchen eine Geldstrafe zahlen, gezeigt auf dem UEFA-Ereignis. 15.05.2026
Journalismus

AG München verurteilt YouTuber Marvin Wildhage:

Fake-EM–Mas­kott­chen muss Geld­strafe zahlen

Investigativjournalismus ist "kein Freibrief" für Straftaten, sagt  das AG München und verurteilt Marvin Wildhage zu einer Geldstrafe. Der YouTube hatte sich als Fake-Maskottchen während der EM spektakluär in ein Stadion eingeschlichen. 

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Aztekenstadion 12.05.2026
Sportwetten

Sportwettenanbieter will live übertragen:

WM-Stream nur für Wett­kunden?

Ein Sportwettenanbieter will die Fußball-WM live übertragen – aber nur für aktive Wettkunden. Jörg Frederik Ferreau meint, so ein Angebot könnte zulassungspflichtiger Rundfunk und unzulässige Werbung für Sportwetten sein.

Artikel lesen
Augsburger Solidarität mit dem Karlsruher Fanprojekt 23.03.2026
Zeugnisverweigerungsrecht

Initiativstellungnahme veröffentlicht:

DAV for­dert Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht für Sozial­ar­beiter

Sozialarbeiter müssen derzeit im Zweifel auch gegen diejenigen aussagen, die sich ihnen im Rahmen einer Beratung anvertraut haben. Der Deutsche Anwaltverein fordert den Gesetzgeber auf, dieses Dilemma zu beenden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH