OLG Frankfurt am Main: Deut­sche Gerichte zuständig für Klage gegen US-Ratin­ga­gentur

28.11.2011

Für Klagen gegen eine New Yorker Ratingagentur, die die Kreditwürdigkeit einer Bank beurteilt hat, sind deutsche Gerichte zuständig, wenn die Agentur Vermögen im Gerichtsbezirk hat. Dies hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom Montag entschieden.

Ein Käufer von Zertifikaten der inzwischen insolventen Lehmann Brothers Inc. hatte seine Kaufentscheidung wesentlich auf die Einschätzung von deren Kreditwürdigkeit durch eine New Yorker Ratingsagentur gestützt.

Mitterweile klagt er auf Schadensersatz gegen die Ratingagentur. Das Oberlandesgericht (OLG) bejaht nun die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main nach § 23 ZPO (Urt. v. 28.11.2011, Az. 21 U 23/11), das sich selbst nicht für zuständig gehalten hatte.

Wegen Abonnementverträgen zwischen Frankfurter Unternehmen und der Ratingagentur sei die Voraussetzung gegeben, dass Vermögen der Beklagten im Gerichtsbezirk vorhanden sei. Durch die deutsche Staatsangehörigkeit des Klägers weise der Streit zudem auch den notwendigen Inlandsbezug auf, so die OLG-Richter am Montag.

cla/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

OLG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4920 (abgerufen am: 06.12.2024 )

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