Druckversion
Freitag, 23.01.2026, 17:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-az2UF3323-adoption-leihmutterschaft-verbot-auswirkungen
Fenster schließen
Artikel drucken
53421

OLG Frankfurt zum Leihmutterschaftsverbot: Stief­kin­da­d­op­tion trotz Leih­mut­ter­schaft mög­lich

15.12.2023

Eine große Hand hält eine kleine Hand

Ein deutsches Ehepaar konnte ein Kind, das im Ausland von einer Leihmutter geboren wurde, adoptieren, obwohl in Deutschland das Leihmutterschaftsverbot gilt. Foto: AdobeStock/Prostock-studio

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Das OLG Frankfurt am Main erlaubte trotzdem einem deutschen Ehepaar die Adoption eines Stiefkindes, das im Ausland von einer Leihmutter geboren wurde.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Stiefkindadoption eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes trotz des Leihmutterschaftsverbots in Deutschland möglich ist (Beschl. v. 14.12.2023, Az. 2 UF 33/23). Mit diesem Beschluss kann ein deutsches Ehepaar die entsprechende Stiefkindadoption durchführen.

Hintergrund des Falls war der bis dahin unerfüllte Kinderwunsch des deutschen Ehepaares. Es hatte sich an eine ukrainische Kinderwunschklinik gewandt, um eine Leihmutterschaft durchzuführen. Mit Hilfe einer Eizellspende wurde daraufhin bei einer ukrainischen Frau eine Schwangerschaft eingeleitet.

Anfang 2020 hatte der Ehemann die Vaterschaft des von der Leihmutter in der Ukraine geborenen Kindes bereits anerkannt. Im Sommer 2020 hatte das deutsche Ehepaar dann das Kind aufgenommen, nun wollte noch die Ehefrau das Kind adoptieren, um ihre Stellung rechtlich abzusichern.

Leihmutter wollte Kind nie aufnehmen

Im Rahmen des langwierigen Adoptionsverfahrens hatte das OLG die Auswirkungen des in Deutschland geltenden Verbots der Leihmutterschaft zu prüfen. Zunächst hatte nämlich das Familiengericht den Adoptionsantrag zurückgewiesen. Die Eheleute legten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und hatten nun vor dem OLG Frankfurt am Main Erfolg.

Zur Begründung führte das OLG an, dass die für eine Adoption notwendige sittliche Rechtfertigung auch bei einer Stiefkindadoption vorliegen kann. Maßgeblich sei insbesondere, ob es aus Gründen des Kindeswohles erforderlich ist, dass das Kind auch zu der Stiefmutter ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis begründen kann. Vorausgesetzt wird nach Auffassung des OLG damit, dass das Kind im Haushalt beider Wunscheltern ohne Beanstandungen erzogen wird und diese beiden als seine sozialen Eltern kennt. Das hatte das Familiengericht noch verneint.

Bei der vorliegenden Leihmutterschaft hat das OLG insbesondere den Umstand berücksichtigt, dass die Leihmutter das Kind zu keinem Zeitpunkt bei sich aufnehmen wollte und nach der Geburt die nach deutschem Recht erforderliche Einwilligung für die Adoption erklärte. Folglich sei das Kind auf die Wunscheltern angewiesen, es habe sonst niemand anderes.

Stiefmutter hat Interesse daran, rechtlich abgesichert zu sein

Dem OLG zufolge muss die Stiefmutter sich auch rechtlich als Mutter anerkennen lassen können, damit die Zuordnung des Kindes etwa bei Trennung vom Vater oder nach dessen Tod – wie bei zwei rechtlichen Eltern üblich – nach Kindeswohlkriterien erfolgen könne. Bei rechtlichen Eltern sei im Falle einer Trennung maßgeblich, wer die engere Bindung zum Kind habe. In dem speziellen Fall der klagenden Eheleute müsste das Kind sonst automatisch beim einzig rechtlichen Elternteil bleiben, nämlich dem Vater. Sich für einen solchen Fall rechtlich abzusichern, liege im Interesse der Stiefmutter.

Für die rechtliche Bewertung ist aus Sicht des OLG dagegen nicht ausschlaggebend, ob die Stiefmutter durch Eizellspende mit dem Kind genetisch verwandt ist. Für die Bindung zur Stiefmutter sei aus der Perspektive des Kindes allein die von ihr seit Jahren eingenommene soziale Mutterstelle ausschlaggebend.

Auch sei nicht maßgeblich, ob der rechtliche Vater auch genetischer Vater des Kindes sei, denn zwischen einer "nur" rechtlichen oder einer durch ein biologisches Band verfestigten Vaterschaft könne im Abstammungsrecht nicht unterschieden werden. Daher müsse auch nicht gesondert geprüft werden, ob der im Ausland rechtlich anerkannten Vaterschaft eine Samenspende des Vaters zugrunde gelegen hat.

so/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zum Leihmutterschaftsverbot: . In: Legal Tribune Online, 15.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53421 (abgerufen am: 25.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Adoption
    • Leihmutterschaft
    • Sorgerecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Gerichtssaal des LG Hamburg. Christina Block und Stephan Hensel sind anwesend. 02.01.2026
Christina Block

Landgericht Hamburg:

Ver­fahren gegen Block und ihren Ex-Mann werden nicht zusam­men­ge­legt

Im Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel laufen zwei Verfahren: das zur Zurückhaltung der Kinder in Dänemark und das zur Entführung zurück nach Deutschland. Das LG wird die Verfahren nicht zusammenlegen.

Artikel lesen
Christina Block 09.12.2025
Prominente

Neue Vorwürfe gegen Christina Block:

Mit Agenten gegen die Fami­li­en­rich­terin?

Immer weitere Wendungen und neue Vorwürfe im Block-Prozess: Nun berichtet Bild von brisanten Chat-Protokollen, wonach Agenten gegen eine Richterin eingesetzt wurden. Auch das Strafverfahren geht weiter.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau, die die Auswirkungen des Urteils des dänischen Berufungsgerichts reflektiert. 03.11.2025
Sorgerecht

Dänisches Berufungsgericht hat entschieden:

Chris­tina Block darf Kinder weiter nicht sehen

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die Entführung der Kinder, in Dänemark dagegen um das Sorgerecht. Dort erlitt Christina Block nun eine weitere Niederlage. 

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz 20.10.2025
Bundesjustizministerium

Bis zu zehn Jahre Haft:

Hubig schlägt här­tere Maß­nahmen gegen Men­schen­handel vor

Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung in Deutschland sollen stärker bekämpft werden, Täter konsequenter zur Verantwortung gezogen werden. Dafür plant das Bundesjustizministerium eine grundlegende Reform der Strafvorschriften.

Artikel lesen
Christina Block kommt mit ihren Verteidigern Ingo Bott (l.) und Otmar Kury (r.) im LG Hamburg an. Im Hintergrund ist Lebensgefährte Gerhard Delling. 15.07.2025
Persönlichkeiten

Streit um Nebenklage:

Straf­pro­zess gegen Chris­tina Block vor­erst unter­bro­chen

Eigentlich war eine Einlassung der Block-House-Erbin angekündigt, doch der Prozess gegen Christina Block wurde unterbrochen. Grund ist ein Streit um die Nebenklage ihrer 14-jährigen Tochter. Die Verhandlung wird am 25. Juli fortgesetzt.

Artikel lesen
Christina Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin zwischen ihren Verteidigern Otmar Kury (r) und Ingo Bott 11.07.2025
Persönlichkeiten

Prozessauftakt in Hamburg:

"Frau Block ist für uns alle glä­sern"

Hat sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben? In Hamburg hat der Prozess gegen Steak-House-Erbin Christina Block und weitere Angeklagte begonnen. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft viele Vorwürfe.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR VER­SI­CHE­RUNGS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Dort­mund

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH