OLG Frankfurt am Main: Piz­zeria darf sich nicht nach Mafia­jäger Fal­cone nennen

18.07.2022

Eine Pizzeria darf den Namen "Falcone" nicht ohne Zustimmung der Schwester des ermordeten Mafiajägers und Richters Giovanni Falcone benutzen – zumindest nicht im Kontext mit der Mafia, wie sie es aber zum Beispiel in den sozialen Medien tat.

Eine Frankfurter Pizzeria darf sich nicht nach dem ermordeten Mafiajäger und früheren italienischen Ermittlungsrichter Giovanni Falcone nennen. Die Inhaberin des Restaurants habe es zu unterlassen, die Bezeichnung "Falcone" für das Betreiben ihres Lokals im Kontext mit der Mafia zu benutzen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Beschl. v. 07.07.2022, Az. 6 U 211/20).

Die Beklagte sei Inhaberin der Pizzeria "Falcone & Borsellino" gewesen und habe im Lokal Bilder der beiden Mafiajäger, aber auch aus dem Film "Der Pate" genutzt, in dem Falcone ebenfalls vorkommt. Der Name "Falcone" wurde zudem auf dem Aushängeschild, in Werbematerialien und in den sozialen Medien genutzt. Die Speisekarte sei mit Einschusslöchern versehen gewesen. Die Pizzeria werde gegenwärtig nicht betrieben.

Gegen diese Namensverwendung geklagt hatte die Schwester* des früheren Ermittlungsrichters. Falcone und Paolo Borsellino bekämpften dem Gericht zufolge in den 1980er und 1990er Jahren die Organisierte Kriminalität. Beide seien 1992 bei Attentaten der Mafia getötet worden. Die Tochter wandte sich gegen die Benutzung des Namens im Mafia-Kontext.

Das Landgericht (LG) Frankfurt hatte dies in erster Instanz zurückgewiesen. Das OLG folgte nun jedoch dem Vortrag der Schwester Falcones und sah einen Verstoß gegen das Namensrecht sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht. Da die Entscheidung als Versäumnisurteil erging, ist nur der Vortrag der Klägerin zugrunde gelegt und das Urteil nicht begründet worden.

* In einer früheren Fassung der Pressemitteilung des OLG war von der Tochter Falcones die Rede. Das Gericht hat diesen Fehler nun korrigiert, die Schwester sei die Klägerin (18.07.2022, 15:40 Uhr)

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49083 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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