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OLG Frankfurt am Main erhöht Nachzahlung: Mani­pu­lierter Strom­zähler in Mari­huana-Plan­tage

17.06.2026

Ein Stromzähler, an dem gearbeitet wird

Der Mann hatte die Plomben an seinem Stromzähler geöffnet und die Drehscheibe blockiert (Symbolbild). Foto: Wellnhofer Designs – stock.adobe.com

Nachdem ein Mann wegen Marihuana-Anbaus strafrechtlich verurteilt worden ist, muss er nun auch noch eine hohe Summe an seinen Stromanbieter nachzahlen. Das OLG Frankfurt sprach diesem rund 82.000 Euro Nachzahlung und Vertragsstrafe zu.

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Weil er einen Stromzähler für eine Marihuana-Plantage manipulierte, muss ein Mann gut 82.000 Euro als Nachzahlung sowie als Vertragsstrafe an seinen Stromversorger zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 16.01.2026, Az. 3 U 89/25). 

Der Mann hatte von dem klagenden Energieunternehmen von 2019 bis 2021 Strom und Gas für ein angemietetes Haus in Wetzlar bezogen. Er hatte das Haus angemietet, um darin Marihuana anzubauen. Deshalb wurde er vom Landgericht (LG) Limburg rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

Doch damit nicht genug: Um Kosten zu sparen, hatte der Mann seinen Stromzähler manipuliert und so den Energiekonzern geprellt. Konkret hatte er die Plomben des Stromzählers für seine Wohnung aufgerissen und die Drehscheibe des Zählers blockiert. Die zahlreichen Lampen, Lüfter und E-Heizungen in dem Haus hatten eine Gesamtleistung von 28.900 Watt. Der klagende Stromversorger schätzte den Stromverbrauch für die zwei Jahre auf rund 320.000 Kilowattstunden.

12.000 Euro aus erster Instanz nicht genug

In erster Instanz war der Stromversorger schon teilweise erfolgreich, doch die Höhe der Nachzahlungen, die das LG festgelegt hatte (12.000 Euro), war dem Konzern noch zu niedrig. Die Berufung lohnte sich: Der beklagte Mann muss nunmehr weitere 38.000 Euro an den Stromversorger nachzahlen, hat das OLG entschieden.

Der 3. Zivilsenat stellte klar, dass ein Stromversorger den Verbrauch schätzen darf, wenn ein Kunde durch Manipulation oder Umgehung der Messeinrichtungen unerlaubt Strom entnimmt. Dass eine Schätzung nicht hinkommt und deswegen unrichtig ist, müsse dann der Kunde darlegen und beweisen. Dies gelang dem Mann in diesem Fall aber nicht. 

Ferner verpflichtete der Senat den Mann zur Zahlung einer Vertragsstrafe, weil er die Messeinrichtungen bewusst umgangen und beeinflusst habe. Die Vertragsstrafe knüpfe an den unbefugten Gebrauch an und solle weiterem Missbrauch vorbeugen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Stromunternehmen auf die "Ehrlichkeit ihrer Kunden" angewiesen seien.

Die Vertragsstrafe kommt noch zu der bisherigen Summe von 50.000 Euro hinzu, sodass der Mann insgesamt rund 82.000 Euro an den Stromversorger zahlen muss.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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OLG Frankfurt am Main erhöht Nachzahlung: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60221 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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