Druckversion
Samstag, 8.08.2026, 11:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-16w2226-dackel-rattengift-restaurant-kritik-frauchen-instagram-erlaubt
Fenster schließen
Artikel drucken
60586

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik: Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

04.08.2026

Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild)

Der Dackel (Symbolbild) hat überlebt, der Schock sitzt aber tief: Auch emotionale Kritik sei daher zulässig, so das OLG Frankfurt am Main. Foto: picture alliance / Sipa USA | SOPA Images

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Anzeige

Ein Dackel unter der Sitzbank, Mäusegift im Gastraum, zwei emotionale Instagram-Posts noch am selben Tag: Aus einem Restaurantbesuch im Rhein-Main-Gebiet wurde ein Fall fürs Äußerungsrecht. Ein Hund hatte dort im Frühjahr 2026 Material aus einer Köderstation gefressen und musste anschließend in einer Tierklinik behandelt werden.

Seine Halterin berichtete auf Instagram über den Vorfall, sowohl auf ihrem eigenen Instagram-Account als auch auf dem des Dackels. Der Restaurantbesitzer wollte die öffentliche Kritik des vergleichsweise prominenten Frauchens so nicht stehen lassen. Ohne Erfolg, wie nun bekannt wurde: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass die angegriffenen Äußerungen der Frau zulässig waren. Es handle sich um Meinungsäußerungen, die zwar teilweise emotionalisiert und überzeichnet seien, aber die Grenze des Zulässigen nicht überschritten (Beschl. v. 23.06.2026, Az. 16 W 22/26). Die Entscheidung im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Die Frau zählte zu den Stammgästen des Restaurants. Bei einem Besuch befand sich ihr Dackel unter einer Sitzbank im Gastraum. Dort war eine Köderstation zur Schädlingsbekämpfung aufgestellt. Weshalb das Material für den Hund zugänglich war, blieb ungeklärt.

Wer sich wie der Restaurantbetreiber gegen solche Beiträge wehrt, verlangt regelmäßig Unterlassung. Rechtlich geht es dann vor allem um §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs.1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) analog und um die Abwägung zwischen dem Schutz des Unternehmensrufs bzw. des Gewerbebetriebs auf der einen Seite und der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) auf der anderen Seite.

Frau durfte Restaurant "massives Sicherheitsversagen" vorwerfen

Vor Gericht ging es deshalb nicht mehr nur um den Vorfall selbst, sondern um die Frage, wie weit die Halterin ihn öffentlich bewerten durfte. Vor dem Landgericht Frankfurt (Beschl. v. 22.05.2026, Az. 2-03 O 239/26) am Main hatte der Betreiber bereits weitgehend keinen Erfolg. Auch seine Beschwerde zum OLG blieb erfolglos.

Unter anderem störte sich der Wirt daran, dass die Frau das Erlebte als "schockierend" bezeichnete und von einem "massiven Sicherheits- und Hygieneversagen" sprach. Nach Auffassung des OLG versteht der durchschnittliche Leser diese Formulierungen aber nicht so, als behauptete die Frau dauerhafte oder strukturelle Hygieneprobleme in dem Restaurant.

Vielmehr habe sie erkennbar einen einzelnen Vorfall geschildert. Das Wort "massiv" beziehe sich dabei auf die Schwere dieses konkreten Geschehens: Dass ein Hund im Gastraum eines Restaurants überhaupt an Gift gelangen konnte, habe die Frau daher als "massives Sicherheits- und Hygieneversagen" bewerten dürfen.

Dabei musste sie nach Ansicht des Senats auch nicht selbst aufklären, warum der Köder für den Dackel zugänglich war. Es genüge, dass der Vorfall passiert war.

Rattengift oder Mäuseköder? Egal

Auch die Bezeichnung als starkes "Rattengift" muss der Restaurantbetreiber laut OLG hinnehmen. Vor dem Hintergrund der notwendigen tierärztlichen Behandlung sah das Gericht auch darin eine zulässige Meinungsäußerung.

Selbst wenn man den Begriff "Rattengift" als Tatsachenbehauptung verstehen wollte, wäre die Aussage nach Auffassung des Senats nicht rechtswidrig. Der Betreiber habe nicht dargelegt, dass zwischen "Rattengift", "Mäuseköder" oder "Mäusegift" ein so grundlegender Unterschied bestehe, dass die Wortwahl als persönlichkeitsrelevante unwahre Tatsachenbehauptung einzustufen wäre. Der Unterschied liege nach der Bewertung der Vorinstanz im Wesentlichen in Zielsetzung und Dosierung.

Auch weitere Zuspitzungen blieben erlaubt. Soweit die Frau den Eindruck erweckt haben sollte, es seien "hochpotente" oder "akut gefährliche" Gifte eingesetzt worden, sei das ebenfalls keine zwingend falsche Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Bewertung.

Das galt nach Ansicht des OLG auch für die Aussage, ihr Dackel hätte den Abend nicht überlebt, wenn sie den Vorfall nicht sofort bemerkt hätte. Leser verstünden dies als subjektive Befürchtung der Hundehalterin, nicht als Wiedergabe einer tierärztlichen Einschätzung.

Damit stärkt das OLG die Meinungsfreiheit: Wer einen konkreten Vorfall schildert und seinem Ärger Luft macht, darf das auch deutlich, emotional und zugespitzt tun. Nicht jede scharfe Kritik wird dadurch zur unzulässigen Tatsachenbehauptung. Entscheidend ist für die Kritisierten damit, ob die Äußerung noch als zulässige Bewertung eines konkreten Vorfalls verstanden wird oder ob sie dem Restaurant überprüfbare, aber unzutreffende Missstände zuschreibt.

vv/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60586 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Meinung
    • Meinungsfreiheit
    • Soziale Medien
    • Tiere
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Drei Männer in verschiedenen Umgebungen diskutieren, ein Text zur Frage wird eingeblendet. 07.08.2026
Medien

Social-Media-Kampagne in Reaktion auf Potsdam-Kritik:

Wie Cor­rectiv im Streit mit Markus Lanz jour­na­lis­ti­sche Stan­dards über Bord wirft

Markus Lanz kritisiert die Potsdam-Recherche. Correctiv reagiert darauf mit Social-Media-Videos, die Lanz' Kritik grob verfälschen und ihn unfair vorführen. Wie weit hat sich Correctiv vom Anspruch des "faktenbasierten Diskurses" entfernt?

Artikel lesen
Pferd beim Röntgen (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Tierarzt haftet, weil er sich die Röntgenbilder nicht ansah:

Pferde-Unter­su­chungs­ver­trag mit Schutz­wir­kung zugunsten Dritter

In diesem Pferdefall ging es nicht um die Haftung des Tierhalters, sondern die eines Tierarztes. Der sollte das Tier im Auftrag des Verkäufers untersuchen, konnte aber nicht beweisen, sich die Röntgenbilder auch angesehen zu haben.

Artikel lesen
Ein Richterhammer, daneben unser Kommentator Tom Braegelmann 31.07.2026
Strafprozess

Ordnungsgeld für unbequeme Strafverteidiger:

Rechts­po­li­ti­sche Rosinen aus den USA

Eine Buße für Anwälte, die Strafverfahren "sabotieren", soll Prozesse beschleunigen. Tom Braegelmann meint: Dieses Legal Transplant nach dem Vorbild des amerikanischen "Contempt of Court" wird hierzulande ordentlich fehlschlagen.

Artikel lesen
Ein Dressurpferd während der Kür 28.07.2026
Wucher

LG Osnabrück zum Tierkauf:

710.000 Euro für ein Dres­surp­ferd sind kein Wucher

Eine Händlerin, die Tiere für teils siebenstellige Summen an- und verkauft, ist alles, aber ganz sicher nicht unerfahren, hat das LG klargestellt. Auf ein Wuchergeschäft könne sie sich nicht berufen, nur weil ein Deal schlecht für sie ausging.

Artikel lesen
Dr. Ingo Bott gibt ein Interview 27.07.2026
Christina Block

Block-Prozess:

Wenn ein Straf­ver­fahren zum Medie­ner­eignis wird

Der Block-Prozess läuft derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter. Jakob Hoffmann analysiert, welche Rolle die Presse für das Verfahren bisher gespielt hat. Auch die Angeklagten und ihre Verteidiger haben dazu eine Meinung.

Artikel lesen
Richter von Aleman, fotografiert von hinten mit Richterrobe, wie er an einem Tisch sitzt 27.07.2026
Richter

Berliner Verwaltungsrichter bedroht:

"Ich hatte Sorge, dass das in Gewalt umschlagen könnte"

Nach seinen Beschlüssen zu Asyl-Zurückweisungen 2025 wurde der Richter Florian von Alemann bedroht. Im Interview sagt er, was sich ändern muss, was er Kollegen rät – und warum er versteht, dass die Politik die Grenzpraxis nicht sofort aufgab.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH