Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 01:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-a-m-urt-24-u-82-14-ratingagentur-unternehmensbewertung-scoring-unterlassung
Fenster schließen
Artikel drucken
15221

OLG Frankfurt verurteilt Ratingagentur: Unternehmensbewertung "verantwortungslos oberflächlich"

von Pia Lorenz

14.04.2015

Rating

© styleuneed - Fotolia.com

Die Bewertungsmethoden von Rating-Agenturen sind komplex, verworren, und im Einzelnen ohnehin nicht bekannt. Vor dem OLG Frankfurt a.M. musste eine Agentur jedoch erklären, warum sie einem Unternehmen, bei dem es noch nie zu Zahlungsausfällen gekommen war, die schlechtestmögliche Prognose gegeben hatte. Dabei hatte sie sich auf ein einziges Kriterium verlassen - das zudem vollkommen ungeeignet war.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit einer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung einer Ratingagentur untersagt, einem im Rhein-Main Gebiet ansässigen Unternehmen eine schlechte Bewertung (Scoring) zu erteilen (Urt. v. 07.04.15, Az. 24 U 82/14).

Das klagende Unternehmen ist seit den 1990-er Jahren im Bereich der Luftfahrtindustrie tätig. Eine Insolvenz oder Zahlungsausfälle sind bisher nicht vorgekommen. Die beklagte Wirtschaftsauskunft sammelt Informationen und Analysen über Unternehmen und erstellt hieraus Bonitätsauskünfte, die sie Dritten auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Das Luftfahrtunternehmen bewertete sie mit dem "Risikoindikator 4", dem schlechtesten von vier Werten. Ferner heißt es in der Bewertung der Klägerin: "Das Ausfallrisiko wird als hoch eingestuft" sowie "Sicherheiten empfohlen". Das Unternehmen klagte auf Unterlassung der schlechten Risikoeinschätzung.

Das macht den Fall untypisch, erklärt Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers von der Universität Augsburg. "Die Entscheidung ist insoweit bemerkenswert, als es noch keine Urteile gegen Ratingagenturen gibt und alle, auch weltweit, darauf warten, ob die Agenturen für falsche Bewertungen Schadensersatz zu leisten haben. Die Frage nach Schadensersatz aber stellt sich typischerweise, weil Dritte auf die Bewertung der Agentur vertraut haben. Der Fall, dass der Bewertete selbst klagt, und dann eben auf Unterlassung der Bewertung, ist hingegen eher ungewöhnlich", so der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung.

Rating "verantwortungslos oberflächlich"

Das in erster Instanz zuständige Landgericht folgte der Verteidigung der Agentur und wies die Klage ab, weil es sich bei den Bewertungen lediglich um Werturteile handele, die, anders als Tatsachenbehauptungen, einer exakten Nachprüfung nicht zugänglich seien.

Dieser Argumentation, die durchaus üblich ist im Rahmen von Streitigkeiten über die Richtigkeit von an Dritte abgegebenen Wirtschaftsnachrichten, wollte sich das OLG nicht anschließen. Das OLG Frankfurt kassierte auf die von dem Luftfahrtunternehmen eingelegte Berufung das Urteil und verurteilte die Wirtschaftsauskunft, das schlechte Scoring zu unterlassen.

Zur Begründung führen die Frankfurter Richter aus: Die abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens sei ohne jede sachliche Basis. Das Vorgehen der beklagten Agentur bei der Abgabe ihrer Bewertungen sei "von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt" und verletze das Recht des Luftfahrtunternehmens, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren Gewerbebetrieb zu erleiden. Die OLG-Richter bewerten dieses also höher als das Recht der Agentur auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 GG. 

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    OLG Frankfurt: "Rating 'verantwortungslos oberflächlich'"

  • Seite 2:

    "Bedeutsam in seiner Eindeutigkeit: allein die Rechtsform ist kein Argument"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, OLG Frankfurt verurteilt Ratingagentur: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15221 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Wirtschaftsrecht
    • Ratingagenturen
    • Unterlassung
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Blick auf das Ziviljustizgebäude des Landgerichts Hamburg am Sievekingsplatz 1 im Hamburger Stadtteil Neustadt. 20.08.2026
Medien

In eigener Sache:

Land­ge­richt Ham­burg ver­bietet Absch­reiben bei LTO

Wenn Medien voneinander abschreiben, kann es sich auch dann um eine Urheberrechtsverletzung handeln, wenn übernommene Passagen leicht umformuliert werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Artikel lesen
Mercedes-Benz-Lkw / Daimler Truck 18.08.2026
Gleichstellung

Daimler-Führungskraft vor dem LAG Stuttgart:

Frau bekommt mehr Geld, aber nicht so viel wie der Best­ver­diener

Eine Daimler-Abteilungsleiterin fordert das gleiche Gehalt wie ein männlicher Kollege, der auf gleicher Ebene erheblich mehr verdient. Doch so viel wie er soll die Frau auch in der zweiten Runde beim LAG Stuttgart nicht bekommen.

Artikel lesen
The Bliq logo is displayed on a driverless mobility vehicle outside GITEX AI Europe at Messe Berlin in Berlin 30.07.2026
Künstliche Intelligenz

Urheber- und Markenrecht:

KI-Logos und ihre recht­li­chen Grenzen

Wer ein Unternehmen neu gründet, braucht unter anderem schnell ein Logo. Zum Glück hilft KI dabei. Zu welchen rechtlichen Folgeproblemen das dann führen kann, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Google-Suche 23.07.2026
Google

Verstöße gegen den Digital Markets Act:

EU-Kom­mis­sion ver­hängt Geld­bußen gegen Google

Was steht oben, wenn Nutzer bei Google nach Sportereignissen, Hotels oder Routen suchen? Meist eigene Angebote des Unternehmens, so die EU-Kommission. Nach den nun verhängten Geldbußen droht wieder Ärger mit Donald Trump.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wirt­schafts- bzw. Di­p­lom­ju­rist (m/w/d)

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Bitkom e.V.
Ma­na­ger Di­gi­tal Con­tent & Recht (m/w/d)

Bitkom e.V., Ber­lin

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Se­nior Rechts­an­walt Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Legal Lounge Frankfurt

18.09.2026, Frankfurt am Main

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH