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OLG Frankfurt zur MyTaxi-App: Ver­mitt­lung orts­f­remder Fahrer ist unlauter

20.07.2020

Taxis

Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Taxis dürfen nur dort Fahrten anbieten, wo sie zugelassen sind. Nach Ansicht des OLG Frankfurts ist es deswegen unlauter, wenn die App MyTaxi Aufträge auch an ortsfremde Taxis vermittelt.

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Die App MyTaxi muss verhindern, dass Beförderungsaufträge auch an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxifahrer vermittelt werden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main ist MyTaxi für den von einem nicht konzessionierten Taxiunternehmen begangenen Verstoß gegen das Personenbeförderungsesetz (PBefG) verantwortlich und zum Unterlassen verpflichtet, wie aus einer am Montag veröffentlichen Entscheidung hervorgeht (Urt. v. 25.06.2020, Az. 6 U 64/19).

Mit der App können Fahrgäste Taxis anfragen und dabei auf einer Karte sehen, wo sich in der Umgebung freie Fahrzeuge befinden. Nach der Bestellung bietet das System den Fahrern die Anfrage an. Der Taxifahrer, der den Auftrag zuerst annimmt, erhält den Zuschlag und zahlt dafür eine Vermittlungsgebühr als Prozentsatz vom Fahrpreis.

Ein Wiesbadener Taxi hatte sich im März 2018 in Frankfurt aufgestellt und sich in der MyTaxi-App auf "frei" geschaltet. Über die App wurde dann eine Fahrt eines Frankfurter Fahrgastet vermittelt. Legal war das allerdings nicht: Gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 PBefG dürfen Taxis nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Ein Frankfurter Taxiunternehmer zog deshalb gegen MyTaxi wegen der Vermittlung des ortsfremden Wiesbadener Taxis vor Gericht.

Das OLG gab dem Taxiunternehmer nun Recht. Zwischen den Parteien bestünde ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, so das OLG. Das Bereitstellen der App in der angegriffenen Form sei unlauter, da Beförderungsaufträge auch an ortsfremde, nicht konzessionierte Taxis vermittelt würden. Bei der Vermittlung der Fahrt werde der Betriebssitz nicht berücksichtigt. MyTaxi habe damit "zumindest bedingt vorsätzlich entsprechende Wettbewerbsverstöße durch Taxifahrer" gefördert, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Derartige Verstöße seien außerdem auch aus anderen Städten bekannt. Der Vermittler MyTaxi, der heute unter "Free Now" agiert, "hat sich also mit möglichen Verstößen abgefunden und sie billigend in Kauf genommen", urteilte das OLG. Mit welchen Kosten eine entsprechende Umprogrammierung der App verbunden sei, hielt das Gericht bei der Frage nach der Teilnehmerhaftung für unerheblich.

acr/LTO-Redaktion

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OLG Frankfurt zur MyTaxi-App: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42253 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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