Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 16:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-3u2026-ferrari-daytona-scheingeschaeft-herausgabe
Fenster schließen
Artikel drucken
60728

OLG Frankfurt zu Scheingeschäft: Ein Ferrari, eine Schei­dung und das Ende einer Freund­schaft

26.08.2026

Roter klassischer Sportwagen im Seitenprofil vor einer hellen Wand.

Ein Ferrari Daytona wurde zum Gegenstand eines Eigentumsstreits zwischen früheren Freunden. Das OLG Frankfurt entschied nun über Herausgabe. Bild: Josh Bryan – stock.adobe.com

Ein Ferrari Daytona sollte angeblich nur pro forma auf einen früheren Freund übertragen worden sein. Doch wer sein Eigentum zurückhaben will, muss das Scheingeschäft beweisen. Daran scheiterte der Kläger vor dem OLG Frankfurt.

Anzeige

Ein Ferrari Daytona, zwei alte Freunde und eine Eigentumsübertragung, die angeblich nie richtig gewollt war: Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main ist ein Kläger mit dem Versuch gescheitert, die Herausgabe eines klassischen Sportwagens zu erreichen. Er habe nicht bewiesen, weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs zu sein, entschied der 3. Zivilsenat (Urt. v. 19.08.2026, Az. 3 U 20/26).

Der Kläger ist Sohn eines wohlhabenden Unternehmers und investiert sein Vermögen unter anderem in Sportwagen, insbesondere der Marke Ferrari. Einen Ferrari Daytona kaufte der Kläger im Jahr 1996. Sein verstorbener Vater hatte früher ein baugleiches Modell gefahren.

Daneben gab es einen zweiten Ferrari Daytona. Diesen kaufte im Jahr 2006 der spätere Beklagte, ein Kfz-Händler und langjähriger Freund des Klägers. Dieser zweite Wagen war tatsächlich das frühere Fahrzeug des Vaters. Auch diesen Daytona erwarb später der Kläger.

Vor Gericht ging es um den zuerst gekauften Daytona. Dieser war in den Nullerjahren nicht mehr verkehrssicher und wurde abgemeldet.

Erst repariert, dann auf sich zugelassen

2010 wurde dieser streitige Daytona aus der Schweiz nach Deutschland zum Beklagten gebracht. Dieser hatte Fahrzeugpapiere und Schlüssel, wobei zwischen den Parteien streitig blieb, ob es sich um nachgemachte Schlüssel handelte. Der Beklagte ließ den Wagen reparieren. 2012 bestätigte der Kläger dem Beklagten, dass dieser Eigentümer des Ferraris sei. Danach ließ der Beklagte das Fahrzeug auf sich zu und nutzte es.

Später verlangte der Kläger den Ferrari zurück. Seine Begründung: Die Eigentumsübertragung sei nur zum Schein erfolgt. Der Beklagte habe lediglich nach außen als Eigentümer erscheinen sollen, damit der Wagen dauerhaft in Deutschland zugelassen werden könne. Einen echten Willen, das Eigentum zu übertragen, habe es auf beiden Seiten nicht gegeben.

Das Landgericht Gießen folgte dieser Argumentation und gab der Klage statt (Urt. v. 21.01.2026, Az. 2 O 195/25). Vor dem OLG Frankfurt wendete sich das Blatt.

Scheingeschäft muss bewiesen werden

Rechtlich ging es um § 117 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist eine Willenserklärung nichtig, wenn sie mit Einverständnis des anderen nur zum Schein abgegeben wird. Wer sich darauf beruft, muss aber beweisen, dass der Geschäftswille tatsächlich fehlte.

Diesen Nachweis sah das OLG nicht geführt. Zwar habe der Kläger in erster Instanz hinreichend vorgetragen, dass der Beklagte nur "pro forma und rein äußerlich, aber nicht mit dinglicher Wirkung" Eigentümer werden sollte. Der Beklagte habe das aber substanziiert bestritten. Nach seiner Darstellung war die Übertragung ernst gemeint: Nachdem der Kläger den zweiten Daytona, also das frühere Fahrzeug seines Vaters, erhalten hatte, habe er am ersten Daytona kein Interesse mehr gehabt. Diesen ersten und nun streitigen Wagen habe er dem Beklagten als Anerkennung für verschiedene Dienste überlassen.

Auch der Hinweis auf ein früheres Scheidungsverfahren half dem Kläger nicht. Zwar hatte der Beklagte dort selbst bestritten, Eigentümer des Daytona 1 zu sein. Hintergrund war aber, dass seine damalige Ehefrau den Wagen mit 600.000 Euro in den Zugewinnausgleich einbezogen hatte. Das OLG wertete diese Aussage deshalb nicht als belastbares Eingeständnis fehlenden Eigentums, sondern als Vortrag im Kontext der Vermögensauseinandersetzung. Dass der Beklagte den Wagen während des Scheidungsverfahrens abmeldete und in einer Garage “versteckte”, spreche vielmehr eher dafür, dass er sich selbst als Eigentümer verstand.

Erinnerungslücken reichen nicht für den Ferrari

Am Ende scheiterte der Kläger an seiner Beweislast: Er konnte nicht beweisen, dass sein Eigentum fortbestand und die Übertragung nur zum Schein erfolgt war. 

Seine Angaben in der informatorischen Anhörung seien weitgehend unergiebig geblieben, so das OLG. Der Kläger habe Erinnerungslücken gehabt. Auch die vorgelegten Unterlagen, insbesondere Rechnungen, belegten sein fortbestehendes Eigentum nicht. Sie konnten nach Auffassung des Gerichts überwiegend nicht dem konkreten Ferrari Daytona zugeordnet werden.

Damit wies das OLG die Herausgabeklage ab und änderte das Urteil des LG Gießen. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht. Der Kläger kann noch versuchen, über eine Nichtzulassungsbeschwerde die Revision zum Bundesgerichtshof zu erreichen.

vv/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt zu Scheingeschäft: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60728 (abgerufen am: 07.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Autokauf
    • Eigentum
    • Sachenrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Ein Auto auf einer Straße mit kaputter Front 02.10.2026
Straßenverkehr

Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf vor:

Neue Regeln für Haf­tung bei Ver­kehr­s­un­fällen

Mit Neuerungen für Verkehrsunfälle mit Leasingfahrzeugen, Auto-als-Tatwaffe-Fällen und höheren Haftungshöchstgrenzen und Mindestversicherungssummen will das BMJV Opfer von Verkehrsunfällen besser schützen.

Artikel lesen
Übergabe von Autoschlüssel 30.09.2026
Nachrichten

LG Köln bejaht Herausgabeanspruch:

Gut­gläu­biger Erwerb trotz gefälschter Papiere

Gestohlene Kennzeichen, gefälschte Papiere: Trotzdem kann ein gutgläubiger Erwerb eines geklauten Autos möglich sein, so das LG Köln. Ein Klassiker aus dem Sachenrecht.

Artikel lesen
Die Berliner Linken-Abgeordnete Elif Eralp lässt sich von Genossen applaudieren, Kanzler Merz schaut kritisch. 26.09.2026
Podcast

Wohnraum-Debatte / BVerfG / Private Chatnachrichten:

Kanzler gegen Ber­liner Linke: Stoppt Merz die Ver­ge­sell­schaf­tung?

Die Berliner Linken wollen Wohnraum vergesellschaften. Kann der Bund eingreifen? Außerdem im LTO-Podcast: Warum Verfassungsrichter mit Schülern Torte essen. Und wie ein privater WhatsApp-Freundinnen-Chat beim BGH landete.

Artikel lesen
Eine Person konfiguriert ein Elektroauto auf der Website eines Autoherstellers 25.09.2026
Vertragsrecht

KG urteilt anders als OLG Frankfurt am Main:

"Bes­tellen"-Knopf begründet keine Zah­lungs­verpf­lich­tung

Erst kürzlich hat das OLG Frankfurt entschieden, dass durch Drücken eines "Bestellen"-Knopfes ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommen kann, obwohl das Verbraucherschutzrecht etwas anderes sagt. Strenger beurteilt das nun das Kammergericht.

Artikel lesen
Der Angeklagte bei seiner strafrechtlichen Verhandlung 2023 24.09.2026
Ausweisung

VGH bestätigt Ausweisung des "Wollhaus-Rasers":

Türke muss Deut­sch­land nach töd­li­cher Raserei ver­lassen

Er wurde in Heilbronn geboren und hat sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht. Trotzdem durften die Behörden den wegen Mordes verurteilten "Wollhaus-Raser" ausweisen, hat der VGH Baden-Württemberg bestätigt.

Artikel lesen
Sozialwohnungen am Mehringplatz in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin. 23.09.2026
Enteignung

Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin:

Bun­des­ge­setz bricht nicht Grund­ge­setz

Die Bundesregierung will die nach Art. 15 GG zulässige Vergesellschaftung gesetzlich verbieten. Ein solches Verbotsgesetz wäre verfassungswidrig – auch im Gewand eines "Rahmengesetzes", schreiben David Krebs und Remo Klinger.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im All­ge­mei­nen Zi­vil­recht, Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Energieversorgung Oberhausen AG
Stabs­be­reichs­lei­tung Ju­ris­ti­sche Di­ens­te (m/w/d)

Energieversorgung Oberhausen AG, Ober­hau­sen

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Schieds­ver­fah­ren / In­ter­na­tio­nal...

CMS, Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Effiziente Gerichtsvollziehervollstreckung: Praxisnah am Formular erklärt

07.10.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua

08.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH