Druckversion
Saturday, 4.02.2023, 02:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-ffm-13u11117-land-haftet-nicht-fuer-waldtypische-gefahren/
Fenster schließen
Artikel drucken
26137

OLG Frankfurt a.M. zum allgemeinen Lebensrisiko: Keine Haf­tung für "wald­ty­pi­sche Gefahren"

21.12.2017

Fahrradfahrer auf einem Waldweg (Symbolbild)

© Kzenon - stock.adobe.com

Ein Loch im Waldweg - damit muss man rechnen, entschied das OLG Frankfurt am Main. Deswegen hafte auch ein Waldbesitzer nicht, wenn eine Radfahrerin ein solches durchfährt und dabei stürzt.

Anzeige

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Waldbesitzer nicht für "waldtypische Gefahren" verantwortlich ist (Beschl. v. 30.10.2017, Az. 13 U 111/17). Eine Frau hatte das Land Hessen auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil sie bei einer Radtour auf einem Waldweg gestürzt war.

Trotz ihrer umsichtigen Fahrweise habe sich plötzlich und gänzlich unvorhersehbar ein etwa 20 Zentimeter breites und ebenso tiefes Loch im Weg aufgetan, erklärte die Fahrradfahrerin. Beim Versuch, dem Loch auszuweichen, sei sie ins Schleudern geraten und auf ihre linke Schulter gestürzt.

Das OLG entschied, dass das Land nicht für den Unfall hafte. Eine Haftung des Waldbesitzers für waldtypische Gefahren sei ausgeschlossen, weil sich der Waldbesucher mit dem Betreten des Waldes bewusst derartigen Gefahren aussetzt, stellte das OLG klar. Dies gelte in besonderer Weise bei der Nutzung von Waldwegen, die nach dem Straßen- und Wegerecht keine öffentlichen Straßen darstellten. Auch wenn derartige Wege stark frequentiert würden, sei der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren verantwortlich.

OLG: Auch im Falle atypischer Gefahren keine Haftung

"Waldtypisch" seien dabei Gefahren, "die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben", so das OLG. Das streitgegenständliche Loch unterfalle diesem Begriff. Es entspreche allgemeiner Erfahrung, "dass im bewaldeten Gelände Wege auf gewachsenem Boden durch Wurzelwerk und Auswaschungen infolge von Witterungseinflüssen erhebliche Unebenheiten, insbesondere auch Löcher, aufweisen können."

Im Übrigen würde das beklagte Land auch dann nicht haften, wenn eine atypische Gefahr vorgelegen hätte, ergänzte das OLG. Eine Pflichtverletzung scheide grundsätzlich aus, wenn die Gefahrenquelle sozusagen mit einer "Selbstwarnung" versehen sei. Die Verkehrssicherungspflicht diene insbesondere nicht dazu, das allgemeine Lebensrisiko auf den Sicherungspflichtigen abzuwälzen. Die von der klagenden Radlerin vorgelegten Lichtbilder belegten hier, dass das Loch als Gefahrenquelle ausreichend erkennbar gewesen sei.

In einem anderen Fall waldtypischer Gefahren hatte der Bundesgerichtshof ebenso die Haftung des Waldbesitzers verneint.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt a.M. zum allgemeinen Lebensrisiko: Keine Haftung für "waldtypische Gefahren" . In: Legal Tribune Online, 21.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26137/ (abgerufen am: 08.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LG Köln zu zerkratztem Mercedes - Kein Scha­dens­er­satz nach Sex auf Motor­haube
  • BGH zu Fluggastrechten - Kein Scha­dens­er­satz, wenn Easy­PASS nicht funk­tio­niert
  • Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel - Kar­tof­fel­bauer muss Nach­barn 80.000 Euro zahlen
  • Vorverurteilung durch die "objektivste Behörde der Welt" - Wes­halb Berlin einem Bor­dell 100.000 Euro zahlen muss
  • Entschädigung wegen Altersdiskriminierung - Manuel Gräfe gewinnt Pro­zess gegen DFB
  • Rechtsgebiete
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Haftung
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Verkehrssicherungspflicht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Ju­rist (m/w/d) mit dem Schwer­punkt Zi­vil­recht

Hessischer Bauernverband e. V. , Fried­richs­dorf

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/ Rechts­fach­wir­te als Büro­lei­tung (m/w/d)...

e-rechtsanwälte.eu , Leip­zig

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Be­reichs­lei­tung Soft­wa­re Ent­wick­lung - On­li­ne Ac­co­un­ting (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Lud­wigs­burg

Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d)

FernUniversität Hagen , Ha­gen

RECHTS­AN­WALT / JU­RIST (W/M/D) SCHWER­PUNKT VER­TRAGS­RECHT

CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft , Ham­burg

Pro­ject Ma­na­ger - Soft­wa­re Im­p­le­men­ta­ti­on (m/w/d) (Ho­me Of­fice mög­lich) ...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Bun­des­weit

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Steuerrecht im Fernstudium/online

08.02.2023

Vertikale Preisbindung bei Spielwaren- und Kinderwarenherstellern

08.02.2023

«ChatGPT und Anonymisierung. Risiken und Chancen aus der Perspektive eines LegalTech-Unternehmens»

08.02.2023

Histories of Ecocide: Exploring Legal Imaginaries of Colonial Ecocide

08.02.2023

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

09.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH