Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 10:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-duesseldorf-vi-kart-5-16-v-kaisers-tengelmann-fusionsverbot-kartellamt-rechtmaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
24101

OLG Düsseldorf bestätigt Verbot der Edeka-Tengelmann-Fusion: Späte Rücken­de­ckung für das Bun­des­kar­tellamt

23.08.2017

Einkaufswagen

© mitifoto - stock.adobe.com

Die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann ist längst vollzogen, weil Ex-Wirtschaftsminister Gabriel sie erlaubt hat. Dabei war das Verbot des Bundeskartellamts rechtmäßig. Das OLG Düsseldorf entscheidet spät, aber nicht ohne Folgen.

Anzeige

Im Streit um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nachträglich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts bestätigt. Der 1. Kartellsenat wies am Mittwoch Beschwerden von Edeka, Netto und Tengelmann gegen das von den Wettbewerbshütern 2015 ausgesprochene Fusionsverbot als unbegründet zurück. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen.

In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen habe. Mit dieser marktbeherrschenden Stellung - in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain - hätten die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegen, weitere Absatz- und Beschaffungsmärkte hat der Kartellsenat nach eigenen Angaben nicht mehr geprüft. 

Das Bundeskartellamt handelte damit rechtmäßig, als es 2015 die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka verbot, weil es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine umstrittene, aber inzwischen unanfechtbare Ministererlaubnis des damaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) ausgehebelt worden, die Fusion ist längst vollzogen. 

Edeka geht es um grundsätzliche Fragen

Die Beschwerden, mit denen Edeka, Netto und Tengelmann die Feststellung begehrten, dass das Verbot rechtswidrig war, hat das OLG daher zurückgewiesen, die Voraussetzungen für einen Amtshaftungsprozess sind nun nicht mehr die besten. Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung beziffert Tengelmann den Schaden, der ihnen durch die Untersagung entstanden sein soll, in Schriftsätzen ihrer Anwälte mit rund 100 Millionen Euro.

Edeka geht es nach Informationen der Deutschen Presseagentur weniger um den Ersatz materieller Schäden. Der Handelsriese hatte demnoch wohl klären wollen, ob die Gerichte die Maßstäbe, die das Bundeskartellamt im Fall Tengelmann für Übernahmen im Lebensmittelhandel anlegte, für rechtmäßig halten würden. Für Edeka dürfte es, wenn es bei der Entscheidung aus Düsseldorf bleibt, sehr schwierig werden, in Deutschland in Zukunft noch durch Zukäufe zu wachsen.

Die Revision gegen sein Urteil hat das OLG Düsseldorf nicht zugelassen, binnen eines Monats können Edeka, Netto und Tengelmann aber noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

dpa/pl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf bestätigt Verbot der Edeka-Tengelmann-Fusion: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24101 (abgerufen am: 16.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Kartelle
    • Lebensmittel
    • Marktbeherrschung
    • Wettbewerbsrecht
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Düsseldorf
Autos fahren am frühen Morgen im Regen an der Anzeigetafel einer Tankstelle vorbei auf der Benzin- und Dieselpreise zu sehen sind. 13.03.2026
Interview

Rasant steigende Spritpreise und Kartellrecht:

"Große Macht ist Gift für offene Märkte"

Seit Beginn des Irankriegs sind die Preise für Benzin und Diesel massiv gestiegen. Um der Entwicklung Einhalt zu gebieten, werden nun diverse Änderungen im Kartellrecht diskutiert. Rupprecht Podszun erläutert, welche Maßnahmen sinnvoll wären.

Artikel lesen
Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten" 06.03.2026
Verbraucherschutz

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments:

Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Artikel lesen
Ein fliegendes Flugzeug 26.02.2026
EuGH

EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht:

Mil­lio­nen­strafen gegen Luft­fracht­kar­tell

Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.

Artikel lesen
Nürnberger Bratwurst mit Sauerkraut 06.02.2026
Lebensmittel

OLG München gibt seinen Senf dazu:

"Rost­b­rat­würst­chen" darf jeder machen, "Nürn­berger" nicht

Nur "Nürnberger Rostbratwürste" fallen unter den EU-Herkunftsschutz, "Mini-Rostbratwürstchen" dürfen auch woanders hergestellt werden, so das OLG München. Ein Wurst-Case-Szenario für die Fleischbranche hat es damit verhindert.

Artikel lesen
Frau am Laptop besucht die Seite von Amazon 05.02.2026
Amazon

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben:

Kar­tellamt zieht 59 Mil­lionen Euro Gewinn von Amazon ein

Weil Amazon den Händlern unfaire Preisvorgaben machte, zieht das Bundeskartellamt den entstandenen wirtschaftlichen Vorteil nun ein. Erstmals nutzt die Behörde ein neues Gesetz, um solche unrechtmäßigen Gewinne beim Konzern abzuschöpfen.

Artikel lesen
Fitness First 20.01.2026
Werbung

LG Frankfurt zu Fitness-First-Werbung:

Ein Count­down ohne echtes Ablauf­datum ist irre­füh­rend

Der Countdown lief ab, der Rabatt nicht. Fitness First warb mit einer angeblich befristeten Sommeraktion, verlängerte sie jedoch einfach. Das LG Frankfurt erklärte die Rabattwerbung für irreführend und rügte zudem geschönte Preisangaben.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Kar­tell­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Kar­tell­recht Düs­sel­dorf

Hengeler Mueller , Düs­sel­dorf

Logo von Techtronic Industries ELC GmbH
Le­gal Coun­sel (f/m/d) EMEA

Techtronic Industries ELC GmbH , Win­nen­den

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Kar­tell­recht

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit oder Re­fe­ren­da­riat (m/w/d) im Ko­rea-Team

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Entwicklungen bei krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement

16.03.2026

Heiraten oder nicht – welche Unterschiede bestehen (vor allem im Unterhaltsrecht!)

16.03.2026

Untervermietung quo vadis nach dem 28.01.2026? - Die weitreichenden Folgen von BGH, VIII ZR 228/23

16.03.2026

Fit für die Anwaltskanzlei – Ihr Einstieg in eine spannende Berufswelt!

16.03.2026

Wohnungseigentum und Erbbaurecht (zweitägig, 16.03.–17.03.2026)

16.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH