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OLG Düsseldorf bestätigt Verbot der Edeka-Tengelmann-Fusion: Späte Rücken­de­ckung für das Bun­des­kar­tellamt

23.08.2017

Einkaufswagen

© mitifoto - stock.adobe.com

Die Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann ist längst vollzogen, weil Ex-Wirtschaftsminister Gabriel sie erlaubt hat. Dabei war das Verbot des Bundeskartellamts rechtmäßig. Das OLG Düsseldorf entscheidet spät, aber nicht ohne Folgen.

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Im Streit um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann durch Edeka hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nachträglich die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts bestätigt. Der 1. Kartellsenat wies am Mittwoch Beschwerden von Edeka, Netto und Tengelmann gegen das von den Wettbewerbshütern 2015 ausgesprochene Fusionsverbot als unbegründet zurück. Das Vorgehen der Behörde sei rechtmäßig gewesen.

In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter, Jürgen Kühnen, es bestehe kein Zweifel, dass Edeka mit der Übernahme von Kaiser's Tengelmann in mindestens zwei regionalen Märkten eine marktbeherrschende Stellung gewonnen habe. Mit dieser marktbeherrschenden Stellung - in Berlin-Kreuzberg und in Berlin-Friedrichshain - hätten die Untersagungsvoraussetzungen des § 36 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegen, weitere Absatz- und Beschaffungsmärkte hat der Kartellsenat nach eigenen Angaben nicht mehr geprüft. 

Das Bundeskartellamt handelte damit rechtmäßig, als es 2015 die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka verbot, weil es eine Einschränkung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher befürchtete. Doch war das Veto später durch eine umstrittene, aber inzwischen unanfechtbare Ministererlaubnis des damaligen Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) ausgehebelt worden, die Fusion ist längst vollzogen. 

Edeka geht es um grundsätzliche Fragen

Die Beschwerden, mit denen Edeka, Netto und Tengelmann die Feststellung begehrten, dass das Verbot rechtswidrig war, hat das OLG daher zurückgewiesen, die Voraussetzungen für einen Amtshaftungsprozess sind nun nicht mehr die besten. Nach Informationen der Lebensmittel Zeitung beziffert Tengelmann den Schaden, der ihnen durch die Untersagung entstanden sein soll, in Schriftsätzen ihrer Anwälte mit rund 100 Millionen Euro.

Edeka geht es nach Informationen der Deutschen Presseagentur weniger um den Ersatz materieller Schäden. Der Handelsriese hatte demnoch wohl klären wollen, ob die Gerichte die Maßstäbe, die das Bundeskartellamt im Fall Tengelmann für Übernahmen im Lebensmittelhandel anlegte, für rechtmäßig halten würden. Für Edeka dürfte es, wenn es bei der Entscheidung aus Düsseldorf bleibt, sehr schwierig werden, in Deutschland in Zukunft noch durch Zukäufe zu wachsen.

Die Revision gegen sein Urteil hat das OLG Düsseldorf nicht zugelassen, binnen eines Monats können Edeka, Netto und Tengelmann aber noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

dpa/pl/LTO-Redaktion

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OLG Düsseldorf bestätigt Verbot der Edeka-Tengelmann-Fusion: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24101 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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