OLG Düsseldorf zu Reisezeiten: Abflugszeit unbekannt

23.12.2013

Sind Reiseveranstalter gezwungen, bereits bei der Buchung den Zeitpunkt zu nennen, zu dem der gewünschte Flug startet? Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf von Freitag sind sie das nicht. Wenn Reisende sich bewusst auf die Ungewissheit einließen, spreche nichts dagegen.

Reiseanbieter dürfen Flüge auch dann verkaufen, wenn die genauen Flugzeiten noch nicht feststehen, so das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) (Urt. v. 20.12.2013, Az. I-7 271/12). Damit scheiterte der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit einer Unterlassungsklage, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage.

Grundsätzlich dürfe ein Reiseveranstalter Verträge mit Reisenden ohne Angabe von Flugzeiten abschließen, wenn zwar An- und Abreisetag feststehen, die Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung aber weder dem Reiseveranstalter, noch der Fluggesellschaft tatsächlich bekannt sind, befand nun das Gericht.

Soweit den Reisenden dies von Anfang an bewusst sei, stehe der Buchung der Urlaubsreise nichts im Wege. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, das OLG hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf zu Reisezeiten: Abflugszeit unbekannt . In: Legal Tribune Online, 23.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10462/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen