Salafist Sven Lau ist wegen Unterstützung der IS-nahen Terrorgruppe JAMWA zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Bekannt geworden war er mit der sogenannten Scharia-Polizei, die einst durch Wuppertal zog.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den deutschlandweit bekannten Salafisten Sven Lau am Mittwoch wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in vier Fällen gemäß der §§ 129a Abs. 1, 5 und 129b Abs. 1 Strafgesetzbuch zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt (Urt. v. 26.07.2017, Az. 5 StS 1/16).
Damit geht ein Marathon-Prozess zu Ende: 53 Tage war vor dem 5. Strafsenat des OLG seit dem Prozessbeginn im September 2016 verhandelt worden. Dabei wurden 38 Zeugen und zwei Sachverständige gehört sowie in großem Umfang Chats und sonstige Textnachrichten verlesen und aufgezeichnete Telefonate angehört.
Am Ende war das Gericht davon überzeugt, dass Lau spätestens seit Anfang 2013 Ansprechpartner für Kampf- und Ausreisewillige war, insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. In der Zeit von Juli bis November 2013, so die Richter, habe er maßgebliche Beiträge geleistet, um zwei in Deutschland lebende Männer einer in Syrien stationierten Kampfeinheit der radikalislamistischen und IS-nahen Organisation JAMWA ("Armee der Auswanderer und Helfer") zuzuführen.
OLG: Freunde von Lau beim IS
Diese hätten vor Ort auch an Kampfeinsätzen teilgenommen. Lau unterstützte nach Auffassung des Senats mittels Lieferung von Geld und Nachtsichtgeräten aus ehemaligen Bundeswehrbeständen, die er bei mehreren Reisen nach Syrien im Jahr 2013 selbst übergab. Dabei habe er die Hilfskonvois des Vereins "Helfen in Not" als "blanke Fassade" für seine Aktivitäten genutzt, so der Vorsitzende Richter Frank Schreiber.
Lau hat sich nach Darstellung des Gerichts im Lauf der Jahre immer weiter radikalisiert. Die Entwicklung sei ihm teilweise entglitten und habe ein Eigenleben entwickelt. Seine Freunde seien jetzt beim sogenannten Islamischen Staat (IS), "dem Sinnbild der entmenschlichten Grausamkeit und Mordlust", so Schreiber. Es handele sich um "die Dämonen, die sie selbst gerufen haben".
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das OLG, dass seit Begehung der Taten bereits einige Jahre vergangen waren. Außerdem sei Lau nicht vorbestraft gewesen und habe schon durch die bereits 22 Monate andauernde Untersuchungshaft unter besonders strengen Haftbedingungen "ersichtlich beeindruckt" gewirkt.
"Ein gern gesehener Gast" bei der JAMWA
Laus Verteidiger Mutlu Günal hatte einen Freispruch beantragt. Sein Mandant sei von einem verurteilten Terroristen und notorischen Lügner belastet worden, der sich davon offenbar verspreche, früher aus dem Gefängnis freizukommen. Lau war von dem bereits als Terrorist verurteilten Ismail I. im Prozess schwer belastet worden. Es sei Lau gewesen, der ihn in die Reihen der islamistischen Terrorgruppe JAMWA nach Syrien gebracht habe, berichtete der als Zeuge befragte Mann. Dort sei Lau "ein gern gesehener Gast" gewesen.
Günal kündigte nach dem Urteilsspruch bereits an, Revision einlegen zu wollen.
Lau ist einer breiten Öffentlichkeit bekannt, seit er 2014 mit seiner "Scharia-Polizei" durch die Wuppertaler Innenstadt gelaufen war. Die Männer trugen dabei orangefarbene Warnwesten und ermahnten Passanten, sich an die Gebote der Scharia zu halten. Dafür wurden sie später wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot angeklagt, aber schließlich freigesprochen.
mam/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Wegen Unterstützung einer Terrorgruppe: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23643 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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