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Loveparade-Katastrophe: OLG Düs­sel­dorf lässt Anklage doch zu

24.04.2017

Hauptgebäude des OLG Düsseldorf

Bild: Karl-Heinz Meurer, WikimediaCommons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Das OLG Düsseldorf hat nach der Loveparade-Katastrophe die Anklage gegen zehn Angeklagte zugelassen. Das LG Duisburg soll entscheiden, ob diese der fahrlässigen Tötung bzw. der fahrlässigen Körperverletzung, z.T. im Amt, schuldig sind.

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Fast ein Jahr nach der umstrittenen Entscheidung der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Duisburg hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft und einiger Nebenkläger die Anklage gegen alle zehn Angeklagten zugelassen (Beschl. v. 18.04.2017, Az. III - 2 Ws 528/16 bis III - 2 Ws 577/16).

Der Senat hält eine Verurteilung der angeklagten sechs Mitarbeiter der Stadt sowie vier Angestellte der Veranstaltungsfirma wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Körperverletzung im Amt für hinreichend wahrscheinlich, teilte das Gericht am Montag mit. Es dränge sich, so das OLG, nach den Ermittlungen auf, dass ihre Sorgfaltspflichtverletzungen die Katastrophe verursacht haben, die am 24. Juli 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen das Leben kostete. Mindestens 652 weitere Personen wurden* verletzt, einige von ihnen schwer, als es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge kam.

Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems für die Besucher sowie die mangelnde Durchflusskapazität planerisch angelegt und für die Angeklagten vorhersehbar zu der Katastrophe geführt hätten. Weitere Erwägungen und seine Entscheidung, u.a. das Gutachten des britischen Panikforschers zuzulassen, auf das die Staatsanwaltschaft ihre Anklage zentral stützte, das das LG Duisburg aber als unverwertbar abgelehnt hat, will das OLG in einer Pressekonferenz ab 13 Uhr erläutern.

Entscheiden in der Sache soll dann nach Zurückverweisung die 6. Strafkammer des LG Duisburg.  

pl/LTO-Redaktion

Den ausführlichen Hintergrundbericht in der Sache finden Sie hier.

* Anm. d. Red: Korrektur vorgenommen am Tag der Veröffentlichung um 11:44 Uhr.

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Loveparade-Katastrophe: OLG Düsseldorf lässt Anklage doch zu . In: Legal Tribune Online, 24.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22720/ (abgerufen am: 08.08.2022 )

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