OLG stellt besondere Schwere der Schuld fest: Lebens­lang und Siche­rungs­ver­wah­rung für den Solingen-Atten­täter

10.09.2025

Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, nun steht fest: Das OLG Düsseldorf verhängt gegen den Solingen-Attentäter eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den 27-jährigen Syrer Issa al Hasan wie erwartet zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Es stellte außerdem die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Bei der islamistischen Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht schwer verletzt worden. Der Syrer hatte gezielt von hinten auf den Hals von Besuchern des Festes eingestochen. Er war einen Tag später gefasst worden.

Der Syrer musste sich seit Mai 2025 wegen dreifachen Mordes, zehnfachen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) verantworten. Er hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Der Anschlag von Solingen war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich der IS bekannt hatte.

Ein Psychiater hatte dem Syrer einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung. Nach Einschätzung des Psychiaters ist er dennoch voll schuldfähig. Auf dieser Basis fällte das OLG nun am Mittwoch sein Urteil.

Beweislage eindeutig

Vor dem Anschlag hatte Issa al Hasan ein Bekennervideo aufgenommen und den Treueschwur auf den IS-Kalifen abgelegt. Dem psychiatrischen Gutachter hatte er sich mit den Worten vorgestellt: "Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod."

Seine Tat hatte er zunächst als Rache für die Massaker "der Kreuzzügler" an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern bezeichnet, ein anderes Mal waren es die toten Kinder im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel, die ihn zu der Tat getrieben hätten. Eigentlich habe er einen Brandsatz auf die israelische Botschaft in Berlin werfen wollen, aber dann habe er in Solingen die Vorbereitungen zum Stadtfest wahrgenommen.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihn als Dschihadisten und Islamisten beschrieben. Er habe darauf gedrungen, dass der IS den Anschlag für sich reklamiert, wie es dann auch geschehen sei.

Hohes Rückfallrisiko 

Der Psychiater sieht bei dem Mann ein hohes Rückfallrisiko. Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Daraufhin hatte das Gericht den Hinweis gegeben, dass für den Syrer, immerhin ein nicht vorbestrafter Ersttäter, dennoch die Sicherungsverwahrung in Betracht komme.

Ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags prüft derzeit, warum die Überstellung von Issa al Hasan ins Erstaufnahmeland Bulgarien scheiterte.

dpa/ms/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG stellt besondere Schwere der Schuld fest: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58114 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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