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OLG Düsseldorf zur umstrittenen Hustenaffäre bei Bridge-WM: Sperren für deut­sche Teil­nehmer unwirksam

15.11.2017

Spielkarten

© Danielle Bonardelle - stock.adobe.com

Haben sich zwei deutsche Männer ihren Titel bei der Bridge-Weltmeisterschaft auf Bali ergaunert? Sie beteuern ihre Unschuld, der Verband sperrte sie trotzdem lebenslang. Das OLG Düsseldorf erklärte die Maßnahmen nun für unwirksam.

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Nach der sogenannten Husten-Affäre bei der Bridge-Weltmeisterschaft hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) die verhängten Strafen des Welt-Bridge-Verbandes und dessen deutschen Ablegers für unwirksam erklärt. Den zwei deutschen Teilnehmern, die sich am Ende des Turniers als Weltmeister durchsetzten, war vorgeworfen worden, sich den ersten Titel eines deutschen Seniorenteams 2013 auf der indonesischen Insel Bali durch einen geheimen Husten-Code ergaunert zu haben. Sie sollen sich durch "taktisches Husten" während der Spielrunden verständigt haben.

Die beiden Ärzte bestreiten dies vehement und beteuern ihre Unschuld: Die Monate später vorgelegten Videoaufzeichnungen seien manipuliert, sagen sie. Er habe nur wegen seiner asthmatischen Bronchitis während des Turnierverlaufs gehustet, sagte Bridge-Spieler Entscho Wladow vor Gericht. Die klimatischen Bedingungen auf Bali hätten den Husten zudem verstärkt.

Die Disziplinarkommission des internationalen Bridge-Verbandes verhängte gegen die Spieler als Paar ein lebenslanges Teilnahmeverbot an internationalen Turnieren sowie jeweils ein zehnjähriges Einzel-Teilnahmeverbot. Zudem wurde ihnen der Weltmeistertitel aberkannt. Das Disziplinargericht des deutschen Verbandes übernahm diese Sanktionen und erklärte sie auch für den nationalen Bereich als verbindlich.

"Verwunderliches Verfahrensrecht"

Die Sanktionen gegen die zwei Kartenspieler seien rechtswidrig gewesen und damit nichtig, erklärte nun Richter Prof. Jürgen Kühnen am Mittwoch. Das Gericht kritisierte sowohl den Welt- als auch den deutschen Bridge-Verband. Der Weltverband habe nicht die Befugnis besessen, Sanktionen wie ein lebenslanges Turnierverbot gegen das Spielerpaar zu verhängen.

Der Deutsche Bridge-Verband hätte die unverhältnismäßigen Sanktionen hingegen nicht einfach übernehmen dürfen. Richter Kühnen ließ durchblicken, was er von den Verbandsentscheidungen hält: "Das kommt in die Nähe eines Willkür-Urteils. Man verhängt gegen den klaren Wortlaut der eigenen Satzung Sanktionen", sagt er. "Das ist alles auch verfahrensrechtlich sehr verwunderlich."

Zudem hätten die Deutschen einen Anspruch auf Ersatz der immateriellen Schäden. Den WM-Titel bekommen beide durch das Urteil aber nicht zurück. Die Aberkennung sei keine Sanktion, sie könne vor dem OLG nicht angegriffen werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG Düsseldorf zur umstrittenen Hustenaffäre bei Bridge-WM: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25549 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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