OLG Düsseldorf im Al-Kaida-Prozess: Bundeskriminalamt wird nicht durchsucht

06.10.2012

Die Düsseldorfer Richter haben eine Durchsuchung der Bundesbehörde am Freitag abgelehnt. Mehrere Verteidiger hatten dies beantragt. Sie vermuteten, dass die Terrorverdächtigen in ihrer Wohnung mit versteckten Kameras observiert wurden. Dafür gebe es in den Akten aber keinerlei Anhaltspunkte, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza.

Der Kamera-Einbau sei zwar geprüft, aber verworfen worden. Eine Durchsuchung sei daher nicht geboten und außerdem unzulässig.

Hintergrund des Antrags waren die Abhörprotokolle in den Prozessakten. Darin werden den Angeklagten auch kaum verständliche Gesprächspassagen eindeutig zugeordnet. Die Verteidiger hatten deswegen vermutet, dass die Strafverfolgungsbehörden die Abgehörten während der Gespräche auch sehen konnten.

In dem Prozess müssen sich seit Ende Juli vier Angeklagte als mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen verantworten. Die 21- bis 32-jährigen Männer sollen im vergangenen Jahr einen Bombenanschlag in Deutschland vorbereitet haben. Sie waren in Düsseldorf und Bochum festgenommen worden. Das Quartett schweigt bislang zu den Tatvorwürfen. Den Männern drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Das Oberlandesgericht (OLG) trat am Freitag in eine vierwöchige Verfahrenspause ein. In dieser Zeit sollen die Verteidiger Gelegenheit haben, die umfangreichen Abhördateien und Gesprächsprotokolle zu überprüfen.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf im Al-Kaida-Prozess: Bundeskriminalamt wird nicht durchsucht . In: Legal Tribune Online, 06.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7254/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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