OLG Düsseldorf lässt Anklage im Budapest-Komplex zu: 72 Pro­zess­tage gegen sechs mut­maß­liche Links­ex­t­re­misten

17.11.2025

Das OLG Düsseldorf hat die Anklage gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten im Budapest-Komplex zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ab dem 13. Januar sind verteilt über ein Jahr 72 Prozesstage angesetzt.

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat die Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder im Budapest-Komplex zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschl. v. 30.10.2025, Az. III-7 St 1/25). Allerdings hat der Senat Änderungen gegenüber der Anklage der Generalbundesanwaltschaft vorgenommen. Das Hauptverfahren soll am 13. Januar 2026 im Hochsicherheitssaal des Gerichts in Düsseldorf beginnen. Das Verfahren betrifft sechs von sieben Personen, die sich Anfang des Jahres 2025 freiwillig den Strafverfolgungsbehörden gestellt hatten. Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. 

Es geht um die Vorwürfe gegen die deutschen Staatsangehörigen Paula P. (22), Emilie D. (23), Nele A. (23), und Moritz S. (23) – jeweils als Heranwachsende – sowie Clara W. (24) und Luca S. (23). Die Vorwürfe lauten unter anderem auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Die Taten sollen zum sogenannten Tag der Ehre in Ungarn, aber auch an Orten in Deutschland begangen worden sein.

Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten vor, einer militanten linksextremistischen Vereinigung um Johann G. anzugehören, der gemeinsam mit anderen ab Ende November in Dresden vor Gericht stehen wird. Die in Düsseldorf Angeklagten sollen sich ab April 2022 an verschiedenen gewaltsamen Angriffen gegen mutmaßlich der rechten Szene angehörige Personen beteiligt haben. 

Angriffe in Erfurt und in Budapest

Ein Angriff soll sich in Erfurt zugetragen haben. Dort soll D. gemeinsam mit fünf anderen Mitgliedern der Vereinigung im April 2022 ein Geschäft der bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor-Steinar" aufgesucht und eine Verkäuferin mit Faustschlägen gegen den Kopf und mit einem Teleskopschlagstock geschlagen haben. Es soll ein Sachschaden von 65.000 Euro entstanden sein.

Im Januar 2023 soll D. erneut zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung zwei zuvor ausgespähte Personen angegriffen haben. Sie soll die Personen von hinten zu Fall gebracht und sodann mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer zum Teil lebensgefährlich auch gegen den Kopf geschlagen haben. Außerdem soll sie in Jena und in Berlin Wohnungen für die Vereinigung angemietet haben, wobei sie einen fremden Personalausweis genutzt habe.

Alle Angeklagten sollen zudem am Tage der Ehre in Budapest an Übergriffen beteiligt sein – dem Tag, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jährlich reisen, um der Waffen-SS zu huldigen. Dort sollen sie verschiedene Personen mit Substanzen (darunter Pfefferspray) besprüht und mit Faustschlägen, Schlagstöcken, einem Hammer und einem weiteren Schlagwerkzeug – auch gezielt gegen den Kopf – angegriffen haben. Bei einigen der Angriffe sollen die Angeklagten in Kauf genommen haben, dass die Opfer tödliche Verletzungen hätten erleiden können.

Im Zuge dessen sollen einige aus der Gruppe der mutmaßlichen Linksextremisten die später Angegriffenen ausgespäht und aus einem Geschäft Bekleidung zum Tragen bei den Übergriffen entwendet haben.

GBA hat sofortige Beschwerde eingelegt

Diesbezüglich hat der 7. Strafsenat die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung teilweise abgelehnt: Eine P. vorgeworfene Ausspähung sah der Senat als nicht hinreichend belegt an. Gegen diese Wertung hat der Generalbundesanwalt sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Über die Beschwerde ist bislang noch nicht entschieden worden.

Auch für mögliche Taten in Bezug auf die Entwendung der Kleidung und Betrugsvorwürfe unter anderem wegen der Vorlage falscher Ausweise gegenüber dem Ladendetektiv durch D. sieht sich das OLG als nicht zuständig an. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, dass die Erträge dieser Taten für die kriminelle Vereinigung bestimmt gewesen seien – damit wäre der Staatsschutzsenat nicht zuständig. 

Auch weitere, einzelne vorgeworfene Taten hat der 7. Strafsenat abweichend rechtlich gewürdigt und entsprechend die Anklage abgeändert zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet, teilte das OLG mit. Gegen diese rechtlichen Wertungen hat der Generalbundesanwalt kein Rechtsmittel eingelegt.

Das Verfahren soll am 13. Januar 2026 starten, bis einschließlich 12. Januar 2027 hat der Senat 72 Verhandlungstermine angesetzt.

Im September erging in München das erste Urteil im sogenannten Budapest-Komplex: Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die 23-jährige Hanna S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Urt. v. 26.09.2025, Az. 8 St 3/24). In Budapest läuft noch das Verfahren gegen die rechtswidrig nach Ungarn ausgelieferte non-binäre Person Maja T., dort sind bis Januar weitere Termine angesetzt. 

Die siebte Person, die sich gemeinsam mit den jetzt in Düsseldorf Angeklagten gestellt hatte, ist der Syrer Zaid A. Weil ihm in Deutschland die Auslieferung nach Ungarn drohte, hat er sich nach Berichten unter anderem von "Rote Hilfe" in Frankreich den Behörden gestellt. Frankreich hatte in einem anderen Fall bereits die Auslieferung nach Ungarn abgelehnt. 

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf lässt Anklage im Budapest-Komplex zu: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58648 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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