Die Supermarktkette REWE hat beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen Sigmar Gabriels Fusionserlaubnis zu Kaiser’s Tengelmann und Edeka eingelegt. Gabriel habe die Bedenken des Kartellamts "einfach beseite gewischt".
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Eingang einer Beschwerde gegen die geplante Fusion von Kaiser’s Tengelmann und Edeka bestätigt (Az. VI Kart 4/16 (V)). Konkurrent Rewe wendet sich gegen die Ministererlaubnis von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD), der die Fusion unter einigen Auflagen genehmigte.
Nach monatelangem Ringen hatte er am Donnerstag grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben. Edeka muss im Gegenzug den Erhalt von knapp 16.000 Jobs bei Kaiser's Tengelmann für mindestens sieben Jahre garantieren. Trotz der strengen Auflagen hatte die Ministererlaubnis bei Gegnern des Deals für Entrüstung gesorgt. Der Chef der Monopolkommission, Daniel Zimmer, trat aus Protest gegen die Ausnahmegenehmigung zurück.
Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme der Kaiser’s Tengelmann-Filialen durch Edeka im April 2015 untersagt. Die Behörde fürchtete in zahlreichen Regionen eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung. Edeka und Tengelmann hatten daraufhin einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Gabriels erteilte diese, obwohl auch die Monopolkommission empfahl, es nicht zu tun.
Rewe-Chef: Bedenken des Kartellamts "einfach beiseite gewischt"
Der Vorstandsvorsitzende der REWE Group, Alain Caparros, erkärte, er wolle alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Er wirft Gabriel vor, die Bedenken des Kartellamts und der Monopolkommission gegen den Zusammenschluss einfach beiseite gewischt zu haben. Die vorhandenen Alternativen habe er völlig unberücksichtigt gelassen. Gabriel hatte sich allerdings bereits wenig beeindruckt von drohenden Klagen gezeigt. Der Minister hatte gesagt, er gehe davon aus, "dass wir sie gewinnen". Die Rewe-Argumente seien abgewogen worden, hätten ihn am Ende aber nicht überzeugt.
Mit seiner Sondergenehmigung hatte Gabriel ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Die Wettbewerbshüter fürchteten, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel weiter eingeschränkt werden könnte. Gabriel hatte dagegen betont, aus seiner Sicht sei der Schutz von Arbeitsplätzen bei Kaiser's Tengelmann wichtiger als die Bedenken des Kartellamts.
Begründet hat Rewe seine bereits am vergangenen Freitag eingegangene Beschwerde noch nicht, so das OLG Düsseldorf. Ein Rewe-Sprecher kündigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur eine zügige Vorlage der noch fehlenden Unterlagen an. Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich zunächst jedoch nicht äußern.
Ebenfalls noch nicht begründet ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde von Rewe (Az. Kart 3/16 (V)). Sollte das Gericht ihm stattgeben, dürfte die Übernahme trotz der vorliegenden Ministererlaubnis bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichts über die Beschwerde zunächst nicht vollzogen werden.
acr/pl/LTO-Redaktion
MIt Materialien von dpa
Beschwerde gegen Ministererlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18854 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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