In dem Geschmacksmuster-Streit zwischen Apple und Samsung hat Samsung am Montag gegen die Entscheidung des LG Düsseldorf vom 9. September 2011 Berufung eingelegt. Begründet wurde die Berufung bislang noch nicht.
Für die Entscheidung ist am Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) der 20. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Prof. Wilhelm Berneke zuständig (Az. 20 U 175/11). Binnen zwei Monaten muss die Berufung nach Zustellung der landgerichtlichen Entscheidung begründet werden.
Anschließend wird Apple Gelegenheit zur Erwiderung erhalten. Auch wird voraussichtlich der Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.
In dem von Apple angestrengten Eilverfahren vor dem LG Düsseldorf musste sich Samsung geschlagen geben. Für die deutsche Samsung GmbH gilt weiterhin ein europaweites Vertriebsverbot, die koreanische Konzerngesellschaft darf nicht in Deutschland verkaufen.
ssc/LTO-Redaktion
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OLG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4286 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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