Vor neun Monaten wurde Henriette Reker einen Tag vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin von einem Attentäter beinahe umgebracht, der Messerstecher muss nun ins Gefängnis. Er wollte mit der Bluttat ein Zeichen setzen.
Für das Attentat auf die heutige Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker muss der angeklagte Messerstecher 14 Jahre in Haft. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach den 45-jährigen Attentäter am Freitag wegen versuchten Mordes sowie gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung schuldig (Urt. v. 01.07.2016, Az. III - 6 StS 1/16). "Er wollte ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza in ihrer Urteilsbegründung. "Er wollte ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen."
Attentäter Frank S. hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Die 59-Jährige schwebte in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Die Klinge hatte ihre Luftröhre fast vollständig durchtrennt und einen Brustwirbel getroffen. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, der Verteidiger maximal 15 Jahre gefordert.
Bei versuchtem Mord könne lebenslange Haft gemildert werden, erklärte Richterin Havliza zum Strafmaß. Der Angeklagte sei zudem nicht vorbestraft, sozial isoliert, er habe ein Teilgeständnis abgelegt und leide unter einer schweren psychischen Störung.
Bei der Verlesung des Urteils schüttelte Frank S. auf der Anklagebank kurz den Kopf. Er hatte in den 1990er Jahren in Bonn der rechten Szene angehört und wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. Er hatte auch an Neonazi-Aufmärschen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen. Nach Ansicht der Kammer hat er seine rechtsradikale und ausländerfeindliche Einstellung im Prozess nur verharmlost.
Frank S.: Bundesregierung begeht Hochverrat
Im Prozess hatte Frank S. das Attentat gestanden. Er hatte aber auch gesagt, er habe Reker nicht töten wollen. Er habe sie lediglich als Oberbürgermeisterin verhindern wollen, der er eine "linksradikale Esoterik-Politik" vorwarf. Die parteilose Reker war im Wahlkampf von CDU, FDP und Grünen unterstützt worden.
Die Kammer widersprach dem Angeklagten: "Der Stich mitten in den Hals beweist seinen Tötungsvorsatz", sagte Havliza. "Die Zeugin Reker hat ausschließlich Glück gehabt." Frank S. habe die Bundesregierung nicht für berechtigt gehalten, Flüchtlinge ins Land zu lassen. "Seiner Meinung nach beging die Bundesregierung Hochverrat. Er wollte dagegen ein extremes und brutales Zeichen setzen."
Einem Polizisten zufolge hatte Frank S. auch ein Attentat auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwogen, aber keine Chance gesehen, an sie heranzukommen. Neben Reker waren in Köln noch vier weitere Menschen durch Messerstiche verletzt worden. Frank S. habe unmittelbar nach der Tat erklärt: "Das habe ich für euch alle getan. Ich wollte die Reker töten. Ich hoffe, dass sie stirbt", zitierte Havliza den Angeklagten. Der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Leygraf hatte dem Angeklagten im Prozess eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei dennoch voll schuldfähig.
Frank S. kündigte an, in Revision gehen zu wollen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
OLG Düsseldorf verurteilt Rechtsextremen: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19871 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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