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Prozessbeginn am OLG Dresden: Gruppe um Lina E. vor Gericht

08.09.2021

Die Angeklagten stehen vor Prozessbeginn im Oberlandesgericht (OLG) Dresden neben Justizbeamten.

(c) picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild - Sebastian Kahnert - Zuschnitt und Skalierung durch LTO

13 Menschen soll eine mutmaßlich linksextremistische Vereinigung verletzt haben. Der Prozess gegen die jungen Menschen findet im Hochsicherheitsaal im Oberlandesgericht Dresden statt.

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Am 8. September 2021 hat der Prozess gegen eine Gruppe von vier mutmaßlichen Linksextremistinnen und Linksextremisten vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) begonnen. Ihnen wird vorgeworfen als kriminelle Vereinigung zwischen 2018 und 2020 verschiedene Menschen aus der rechten Szene überfallen und zusammengeschlagen zu haben. Kopf der Gruppe soll die 26-Jährige Studentin Lina E. sein. Sie soll bei mindestens zwei Fällen das Kommando gehabt haben.

Die Gruppe soll den demokratischen Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnen. Der Bundesanwalt Bodo Vogler sagte, Ziel der Vereinigung "war und ist" es, tatsächliche und mutmaßliche Angehörige der rechten Szenen anzugreifen und mit Schlagwerkzeugen zu verletzen. Die spätestens im August 2018 "in und um Leipzig" gegründete Vereinigung basiere auf "einer militant-linksextremistischen Ideologie" und sei auf die Begehung politisch motivierter Straftaten ausgerichtet gewesen, sagte Vogler.

Wie weit reicht § 129 StGB?

Bei ihren Angriffen soll die Gruppe zwei Menschen lebensbedrohlich verletzt haben. Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer, Hans Schlüter-Staats, sprach von "schwerwiegenden Körperverletzungsdelikten". Unter anderem sollen die mutmaßlichen Linksextremistinnen und Linksextremisten einen Wirt mit Hammer, Radschlüssel und Stangen attacktiert haben.

Die Verteidiger der Angeklagten stellten bislang die Zuständigkeit des Bundesanwalts infrage, denn es handele sich um einzelne Auseinandersetzung und nicht auf einen Angriff auf den Staat. Für die Generalbundesanwaltschaft sei das Verfahren ein "Experiment", wie weit man mit dem § 129 StGB gehen könne, so die Anwälte.

Außerdem kritisierten die Strafverteidiger die Art des Verfahrens: Diese bringe ihre Mandanten in die Nähe von Terroristinnen und Terroristen. Der Prozess findet in einem Hochsicherheitssaal statt, der für Terrorverdachtsfälle gebaut worden ist.

cp/dpa/LTO-Redaktion

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Prozessbeginn am OLG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45957 (abgerufen am: 15.06.2026 )

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