Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Haft­strafen für wei­tere Gruppe-Freital-Mit­g­lieder gefor­dert

25.01.2021

Nachdem Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" bereits im Sommer 2019 zu vier bis zehn Jahren verurteilt worden sind, fordert die Staatsanwaltschaft auch für die weiteren Unterstützer, die aktuell vor Gericht stehen, Haft.

Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Zwei 27 und 53 Jahre alte Männer waren Mitglieder der Gruppe, radikalisierten und beteiligten sich an Gewaltaktionen gegen politisch Andersdenkende und Flüchtlinge, sagte Staatsanwalt Thomas Fischer am Montag im Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG). Für zwei Unterstützer verlangte er Bewährungsstrafen von acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten, jeweils mit Geldauflage.

Der jüngste und der älteste Angeklagte haben laut Fischer die Gefahr für Leib und Leben in Kauf genommen, später sogar den Tod von Geschädigten. Sie hätten den Anschlag auf ein Politikerauto sowie eine Asylbewerberunterkunft geplant und dafür illegale Pyrotechnik in Tschechien besorgt. Zugunsten des 27-Jährigen, der die Beteiligung an der Attacke auf den Pkw zugab, wertete Fischer auch, dass er seitdem zunehmend Tritt im Leben gefunden habe. 

Der 53-Jährige war laut Staatsanwalt Administrator der Gruppenchats, "einer ihrer Köpfe" und Organisator und habe die Gewaltbereitschaft anderer gefördert, sagte Fischer. Bei ihm geht es um Beihilfe im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Linke-Parteibüro. Der Mann habe die Vorwürfe bestritten. Ein 31-Jähriger hat laut Fischer Pyrotechnik in das Stadtrat-Auto geworfen, nach der Abfuhr von einem der Rädelsführer aber Abstand von der Gruppe genommen. Weil er umfassend geständig war, sichtbar Reue zeige und sich um ein straffreies Leben bemühe, hält Fischer ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe für angemessen.

Diese könnte zur Bewährung ausgesetzt werden - wie die acht Monate für eine 31-Jährige. Die damalige Freundin eines der Köpfe der Gruppe sei "Ideengeberin", rechtsextrem eingestellt gewesen und habe neonationalistische Tendenzen befördert. Inzwischen lebe sie in geordneten Verhältnissen - und sei schwanger. 

Die als terroristisch eingestufte Vereinigung hatte von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Einige Mitglieder der Gruppe Freital wurden bereits im Sommer 2019 verurteilt, der Prozess gegen die nun vor Gericht stehenden Unterstützer begann im Herbst 2020.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Generalstaatsanwaltschaft Dresden: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44084 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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