Wegen unberechtigter Aussageverweigerung beim OLG Dresden: Beu­ge­haft gegen Lina E. ange­ordnet

30.06.2026

Sie gilt als Schlüsselfigur der linksextremen Gruppe: Lina E. Sie schweigt im Prozess gegen weitere Mitglieder – trotz Androhung von Beugehaft und Ordnungsgeld. Warum sie im Prozess aussagen muss, obwohl es um eigene Taten geht.

Weil die Linksextremistin Lina E. im neuen Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigerte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden eine sechsmonatige Beugehaft gegen sie angeordnet. Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Die 31-Jährige muss laut der Anordnung des Senats zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die entstandenen Verfahrenskosten tragen.

Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde gegen die Anordnung einzureichen. Unter anderem, weil in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen seine Mandantin bereits Beugehaft wegen der Verweigerung einer Aussage verhängt worden sei, beantragte er die vorläufige Aussetzung des Vollzugs. Das Gericht will darüber außerhalb der Verhandlung im aktuellen Prozess entscheiden.

Lina E. sollte sich als Zeugin zu den Taten äußern, für die sie 2023 schuldiggesprochen worden war. Nach Auffassung des Senats und der Bundesanwaltschaft wäre sie dazu auch verpflichtet gewesen.

Lina E. muss aussagen – weil sie schon verurteilt ist

Damals hatte sie das OLG unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Studentin von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war.

In einem neuen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt.

Für Zeugen besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO), wenn die Auskunft den Zeugen selbst oder einen Angehörigen in die Gefahr brächte, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Ist die Tat aber bereits rechtskräftig abgeurteilt, droht keine weitere Strafverfolgung wegen derselben Tat mehr – weshalb das Auskunftsverweigerungsrecht nicht greift.

Anders als der Anwalt der 31-Jährigen argumentiert hatte, liegt ein solcher Fall nach Auffassung des Gerichts hier vor. Für den Ausgang des aktuellen Verfahrens sei die Aussage von Lina E. von erheblicher Bedeutung. Der Senatsvorsitzende Kubista begründete dies mit der herausragenden Rolle von Lina E. innerhalb der Vereinigung.

Trotz Beugehaft keine Aussage

Die Folgen unberechtigter Zeugnisverweigerung regelt § 70 StPO. Hiernach folgt auf die Verweigerung ohne gesetzlichen Grund eine Auferlegung der Kosten sowie die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Sofern das dieses nicht beigetrieben werden kann, wird die Ordnungshaft festgesetzt.

Lina E. bekräftigte nach Verlesung des Beschlusses noch einmal ihre Entscheidung gegen eine Aussage. Von den Argumenten des Gerichts sei sie nicht überzeugt. "Sie meinen, ich könnte Wissen teilen, ohne mich selbst zu belasten, ich weiß, dass dem nicht so ist", sagte sie unter Applaus der Zuschauer.

Kubista nahm ihre Entscheidung zur Kenntnis. Sie könne den Saal nun in dem Wissen verlassen, dass die Beugehaft in der Welt sei, sagte er. Bevor sie in Begleitung ihres Anwalts nach draußen ging, umarmte sie einen der Angeklagten – die Zuschauer reagierten erneut mit Applaus.

Mehrere Zeugen verweigerten die Aussage

Lina E. ist nicht die erste Zeugin, die in dem Prozess die Aussage verweigert. Ein 40-Jähriger, der gemeinsam mit Lina E. angeklagt war und als Mittäter verurteilt wurde, war Ende März als Zeuge geladen. Weil er keine Angaben machte, verhängte das OLG eine sechsmonatige Beugehaft – der Bundesgerichtshof hat dies inzwischen bestätigt. In Handschellen war der Mann bei dem Verhandlungstermin Ende März aus dem Gerichtssaal geführt worden.

Bei einem mutmaßlichen Rechtsextremisten, der ebenfalls die Aussage verweigerte, blieb es bei einem Ordnungsgeld. Er muss sich aktuell im Prozess gegen die Gruppierung "Sächsische Separatisten" verantworten. Auch er schwieg trotz Androhung von Beugehaft. Als Grund gab er "Erlebnisse" mit der Justiz und der Bundesanwaltschaft an.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen unberechtigter Aussageverweigerung beim OLG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60316 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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