Weselsky gegen Sixt vorm OLG Dresden: Auto­ver­mieter durfte GDL-Chef in Wer­bung abbilden

21.08.2018

Gewerkschaftsboss Claus Weselsky hat im Streit um die Werbeanzeige des Autovermieters Sixt verloren. Er muss sich sein Bild mit der Unterschrift "Mitarbeiter des Monats", mit dem Sixt geworben hat, gefallen lassen, so das OLG Dresden.

Der lange Streit um die umstrittene Werbemaßnahme des Autovermieters Sixt hat nun vorerst ein Ende gefunden. Wie das Oberlandesgericht Dresden (OLG) entschied, muss sich der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), Claus Weselsly, die Werbeplakate von Sixt gefallen lassen (Urt. v. 21.08.2018, Az. 4 U 1822/18).

Sixt warb 2014 und 2015 anlässlich der umfangreichen Bahnstreiks mit einem Plakat, auf dem Weselsky mit der Bildunterschrift "Mitarbeiter des Monats" abgebildet war. Weselsky sah hierhin eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung. Er verlangte daher die Unterlassung der Werbung und die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr. Zu Unrecht, wie die Richter in Dresden nun entschieden.

Satirischer Charakter für jeden erkennbar

Im Ergebnis räumte das OLG damit der Meinungsfreiheit von Sixt ein größeres Gewicht ein als dem Persönlichkeitsrecht des Gewerkschaftsführers. Als Person des öffentlichen Lebens müsse er bei vorrangigem öffentlichen Informationsinteresse seine Vereinnahmung im Rahmen einer Werbung hinnehmen. Deshalb bedürfe es auch keiner Einwilligung in die Veröffentlichung des Bildes. Die Richter waren auch nicht der Ansicht, dass der Eindruck entsteht, Weselsky würde sich mit dem beworbenen Produkt identifizeren. Vielmehr sei dem Adressatenkreis der satirische Charakter der Werbung ohne Weiteres erkennbar.

Entscheidend sei darüber hinaus der wertende, meinungsbildende Inhalt der Werbung gewesen. Über die satirische Anspielung auf das der Öffentlichkeit bereits bekannte Ereignis des Bahnstreiks hinaus habe die Webeanzeige für Weselsky keinen herabsetzenden oder sonst negativen Inhalt gehabt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.

tik/LTO-Redaktion

mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

Weselsky gegen Sixt vorm OLG Dresden: Autovermieter durfte GDL-Chef in Werbung abbilden . In: Legal Tribune Online, 21.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30469/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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