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Linksextremismus-Prozess beim OLG Dresden: Sicher­heits­ri­siko für den "Kron­zeugen"?

von Dr. Markus Sehl

26.07.2022

Hochsichterheits-Gerichtssaal des OLG Dresden in der Außenstellen am Hammerweg

Der Prozess wird in dem Hochsichterheits-Gerichtssaal des OLG Dresden in der Außenstellen am Hammerweg verhandelt. Foto: picture alliance / Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa | Sebastian Kahnert

Eine linke Gruppe um Lina E. soll Neonazis gezielt angegriffen haben, der Prozess kam nur schleppend voran. Nun sagt ein "Kronzeuge" aus der linken Szene aus. Muss für seinen Auftritt vor Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

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Eigentlich war das Urteil im Prozess gegen die Gruppe um Lina E. bereits für den Sommer erwartet worden. Nun kommt aber alles anders. Die Bundesanwaltschaft hatte im Mai 2021 drei Männer und eine Frau wegen Mitgliedschaft einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung angeklagt. Die Gruppe soll zwischen 2018 und 2020 in Sachsen sowie in Thüringen mehrere Personen ausgespäht und angegriffen haben, die sie der rechten Szene zuordnete. Lina E. soll laut Anklage dabei das Kommando übernommen haben. Die Angreifer sollen Schlagstöcke, Hammer und Pfefferspray eingesetzt haben. Zur Gruppe zählt die Bundesanwaltschaft neben dem Quartett noch weitere Beschuldigte.

Seit Prozessbeginn im September 2021 schweigen die Angeklagten. Die Zeugen der Angriffe können die Angreifer nicht identifizieren, der Prozess zieht sich, die taz sieht die Anklage "bröckeln". Nun gibt es aber eine überraschende Wendung, einer der Beschuldigten packt aus. Johannes D., 30 Jahre alt, soll an einem Überfall auf einen Eisenacher Neonazi im Dezember 2019 beteiligt gewesen sein. Seine Aussagen sollen laut Gericht mittlerweile 140 Aktenseiten füllen. Seitdem wird er als "Kronzeuge" bezeichnet. D. wurde im Internet öffentlich wegen sexueller Übergriffe geoutet und die linke Szene hat sich von ihm abgewandt. Zeitweise soll er im Ausland untergetaucht sein. Ein Szenemitglied, das plötzlich unter Druck gerät?

Anwalt will Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen

Offenbar haben die Sicherheitsbehörden darin eine günstige Gelegenheit erkannt, der Verfassungsschutz soll den Kontakt zur Polizei hergestellt haben. D. befindet sich mittlerweile im Zeugenschutzprogramm. Und er sagt aus – nicht nur über die Tatvorwürfe, sondern auch über nicht bereits angeklagte Taten und die Szene. Etwa zu einem Angriff auf eine Leipziger Immobilienmaklerin 2019. Für die Behörden ist der Zeuge ein Glücksfall, für die linke Szene ein Albtraum, heißt es bei Spiegel Online. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat aufgrund dieser Wendung seine Prozessplanung über den Haufen geworfen, mittlerweile hat das Gericht eine ganze Reihe neuer Termine bis Ende November angesetzt. Denn auch Johannes D. soll vor Gericht als Zeuge erscheinen. Am Donnerstag ist es soweit.

An den Verhandlungstagen sind die Zuschauerreihen im Sitzungssaal 1 in Dresden stets gut gefüllt, eine treue Unterstützerszene begleitet jeden Termin. Vor dem Gerichtsgebäude werden Banner mit "Free Lina" gezeigt. Im Saal winken die Unterstützerinnen der Angeklagten, sie soll wissen, sie ist nicht allein. Diese Woche wird auch Johannes D. im Gerichtssaal auf der anderen Seite einer Scheibe Platz nehmen.

Sein Zeugenbeistand, ein Anwalt aus Dresden, hat nach Informationen von LTO bereits angekündigt, den Ausschluss der Öffentlichkeit zu  beantragen und diesen Schritt mit einer Gefahr für die Sicherheit des Zeugen begründet. Nach § 172 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) braucht es dafür eine konkrete Gefahr, die Vorschrift ist eine Ausnahme von dem zentralen Grundsatz im Strafrecht: Strafprozesse werden öffentlich verhandelt. Das soll den Strafprozess öffentlicher Kontrolle unterwerfen und vor staatlicher Willkür schützen. Ausnahmen gibt es nur, wenn einer der Beteiligten besonders geschützt werden muss.  

Sicherheitsrisiko im Hochsicherheitssaal?

Der Verteidiger von Lina E., Ulrich von Klinggräff kann den Schritt nicht nachvollziehen. "Das Gericht verhandelt in einem speziellen Sicherheitssaal für Staatsschutzprozesse und es gibt strenge Sicherheitskontrollen vor dem Einlass. Ich kann mir nicht vorstellen, wie am Gericht eine konkrete Gefahr für den Zeugen bestehen soll."  

Verhandelt wird nicht im historischen OLG-Gerichtsgebäude am Schloßplatz, sondern ausgelagert in einem modernen würfelartigen Bau am Hammerweg im Norden der Stadt. Eigentlich war das Gebäude mal als Kantine für eine Flüchtlingsunterkunft gedacht, wurde dann aber umgebaut und 2017 als "Hochsicherheits-Gerichtssaal" vorgestellt. Auf google maps heißt das Gebäude "temporäre Außenstelle des OLG". Wie eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag zu LTO sagte, war der Bau "ursprünglich nur eine Übergangslösung". Er wird wohl erstmal eine dauerhafte Übergangslösung werden müssen. Am Wochenende wurde bekannt, dass der Freistaat die Pläne für den Neubau eines Gebäudes für Sicherheits- und Großverfahren in Dresden gestrichen hat.  

Engpässe entstehen aber nicht bei der Sicherheit, sondern bei den Kapazitäten, wie die Gerichtssprecherin versichert. Beim Umbau zum Gerichtssaal seien Videoüberwachung, getrennte Eingänge und Haftzellen eingefügt worden. Am Hammerweg findet auch das Verfahren wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe statt, bis vor kurzem wurde hier der aufwendige Fall eines Geschäftsmanns verhandelt, der für Russland illegale Rüstungsexporte organisiert haben soll, und auch der Terrorprozess gegen die rechtsextreme Gruppe Freital wurde verhandelt. Die Zuschauerinnen und Zuschauer werden durch eine Scheibe von der Anklagebank, den Staatsanwaltschaftsplätzen und der Richterinnenbank getrennt. Das Gericht hat für den Prozess außerdem umfangreiche Einlasskontrollen angeordnet. Wer als Zuschauerin oder Zuschauer in den Saal will, darf nicht viel mehr mit hinein nehmen, als er oder sie als Bekleidung am Körper trägt. Vor allem keine Mobiltelefone, oder andere Geräte, die Bild und Ton aufzeichnen können, dürfen mitgenommen werden.

Verschärft sich die Gefahr für den Zeugen, wenn bekannt wird, was er im Gericht aussagt? "Das Gericht muss für die Sicherheit beim Prozess, in und um den Saal sorgen, alles andere ist Aufgabe der Polizei", sagt Klinggräff. Bei der Prüfung eines Ausschlusses der Öffentlichkeit könne es nur um Gefährdungen des Zeugen geht, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Öffentlichkeit der Verhandlung stehen. "Der Zeuge ist in einem Zeugenschutzprogramm. Dass sich aus dem Prozess abstrakte Gefährdungen ergeben könnten, kann nicht begründen, dass die Öffentlichkeit pauschal in den nächsten Terminen ausgeschlossen wird", so Klinggräff. Außerdem könne, falls es tatsächlich zu irgendwelchen Entwicklungen neben dem Prozess kommen würde, von Tag zu Tag die Sicherheitslage neu konkret eingeschätzt werden.

Gericht will am Donnerstag über Antrag auf Ausschluss entscheiden

Dass das Gericht die Identität und persönliche Umstände des Zeugen überhaupt noch schützen kann, scheint nach dem umfassenden Outing im Netz überholt. Zusätzlich bleibt noch die Möglichkeit, dass der Zeuge verkleidet im Saal auftritt. Auch andere Zeugen etwa aus dem LKA waren im Prozess mit Perücken oder künstlichem Bart aufgetreten. Eine Vernehmung aus der Distanz per Videoschalte lehnt Klinggräff dagegen ab. "Wir müssen uns als Verteidiger vor Ort nicht nur von der Glaubhaftigkeit der Aussage, sondern auch von der Glaubwürdigkeit der Person des Zeugen einen Eindruck unmittelbaren verschaffen können."

Klinggräff: "Ich habe in meinen mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger in einem Staatsschutzverfahren noch nicht erlebt, dass die Öffentlichkeit wegen der angeblichen Gefahr für einen Beteiligten ausgeschlossen wurde."

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft wollte sich mit Verweis auf das laufenden Verfahren nicht äußern. Bis zum Erscheinen des Beitrags hat der Anwalt von Johannes D. auf eine Anfrage von LTO nicht reagiert. Über den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit wird das Gericht nicht schon in einem Verhandlungstermin am Mittwoch, sondern am Donnerstag entscheiden - in einem nicht-öffentlichen Teil der Verhandlung (§ 174 GVG). Auch wenn die Öffentlichkeit zugelassen bleiben sollte, ist völlig offen, ob und was der Zeuge D. am Donnerstag aussagen wird. Nach § 55 Strafprozessordnung (StPO) kann er jedenfalls die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Antworten ihn selbst der Gefahr von Strafverfolgung aussetzen.

 

Beitrag in der Version vom 27.07.2022, 12.08 Uhr, geändert "Gruppe Freital" statt "Gruppe Freitag"; Update zu Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit und Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag bei Gericht.

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Linksextremismus-Prozess beim OLG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49156 (abgerufen am: 15.04.2026 )

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