Ein 14 Jahre alter Junge will wissen, wer sein Vater ist - doch Justiz und Medizin stoßen an ihre Grenzen, denn seine Mutter hatte eine Affäre mit eineiigen Zwillingsbrüdern. Der Junge scheiterte mit einer Vaterschaftsklage vor dem OLG Celle. Wer von den beiden Männern der Vater sei, lasse sich juristisch und wissenschaftlich nicht klären, begründete das Gericht sein am Mittwoch bekannt gewordenes Urteil.
Eine DNA-Analyse oder andere erprobte Verfahren brächten in einem solchen Fall nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine ausreichende Klärung, hieß es vom Oberlandesgericht (OLG) Celle (Urt. v. 30.01.2013, Az. 15 UF 51/06). Daher sei eineiigen Zwillingen die Abgabe von Spermaproben oder die Einbeziehung von DNA-Bestandteilen in die Abstammungsuntersuchung nicht zumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach jahrelangem Rechtsstreit steht dem Kläger noch der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) offen.
"Ich bedauere die Situation des Klägers", sagte OLG-Sprecher Götz Wettich. "Für ihn ist die Entscheidung im Ergebnis sicher unbefriedigend." Mit der Entscheidung habe auch der Landkreis Hameln-Pyrmont, der für die Eltern mit sehr aufwändigen Sozialleistungen eingesprungen sei, nun bis auf weiteres keinen Kindesvater, bei dem er sich das Geld zurückholen könne. "Aber Gerichtsverfahren bieten keinen Raum für experimentelle Grundlagenforschung", erklärte Wettich.
Anders als in erster Instanz entschieden die Richter in Celle, dass weder Zeugenaussagen noch wissenschaftliche Untersuchungen ausreichende Klarheit bringen würden. Fünf Gutachten hätten festgestellt, dass kein erprobtes Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft bei eineiigen Zwillingen existiere. Auch deshalb hätten die Brüder die Abgabe einer Spermaprobe verweigern können. Der darin liegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei unzumutbar.
una/dpa/LTO-Redaktion
Vaterschaftsklage gescheitert: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8115 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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