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OLG Celle zur Kindesentführung: Achtjährige muss sofort in die USA zurück

03.07.2012

Die Tochter einer deutsch-amerikanischen Staatsangehörigen und eines US-Amerikaners muss sofort in die Vereinigten Staaten zurückgebracht werden. Dies entschied der 18. Zivilsenat für Familiensachen des OLG Celle. Die Mutter sei nicht berechtigt, das Kind gegen den Willen des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters in Deutschland zu behalten.

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Der für Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) zuständige Familiensenat des Oberlandegerichts (OLG) hat die sofortige Rückführung angeordnet. Das unter anderem für die grenzüberschreitende Kindesentziehung zwischen den USA und Deutschland geltende internationale Übereinkommen dient der raschen Beendigung grenzüberschreitender Kindesentziehungen. Es sieht vor, dass das Gericht die Rückführung des Kindes anzuordnen hat, wenn das Kind unter Verletzung des Sorgerechts eines Elternteils widerrechtlich in einem Staat zurückgehalten wird. Dies war nach Ansicht der Richter der Fall (Az. 18 UF 171/11).

Bis zum Sommer 2010 hatte die Familie gemeinsam in den USA gelebt. Nach einer Urlaubsreise von Mutter und Tochter weigerte sich die Mutter, mit dem Kind in die USA zurückzukehren. Zwar verpflichtete sie sich im Rahmen des daraufhin vom Vater in Deutschland eingeleiteten Gerichtsverfahrens, das Kind spätestens zu Beginn des Jahres 2012 in die USA zurückzubringen. Zu einer Rückkehr kam es aber nicht.

Insbesondere könne die Mutter nicht einwenden, dass sich die Tochter binnen des fast zweijährigen Aufenthalts in Deutschland an die Umgebung gewöhnt habe. Die Unterbrechung der gegenwärtigen Situation sei typische Folge der von dem entführenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage, so das OLG. Hierauf könne sich der Entführende nicht berufen, weil sie allein durch sein Handeln hervorgerufen würde. Auch die Trennung von der Mutter sei kein gegen eine Rückführung sprechendes Argument. Es stehe ihr frei, ebenfalls in die USA zurückzukehren.

Der Pressesprecher des OLG Götz Wettich erläutert: "Kindesentführungen dürfen im Verhältnis westlicher Rechtsstaaten keinen Bestand haben, weil sie letztlich eine Form der Selbstjustiz darstellen."

tko/LTO-Redaktion

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OLG Celle zur Kindesentführung: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6522 (abgerufen am: 12.06.2025 )

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