Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 18:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-bremen-2u91-19-schadensersatz-vw-diesel-826-bgb-zinsen-ab-zahlungsverzug
Fenster schließen
Artikel drucken
40947

OLG Bremen: Scha­dens­er­satz für gebrauchten VW-Diesel

19.03.2020

Ein VW Golf

g0d4ather - stock.adobe.com

Im Dieselskandal hat ein weiteres OLG zugunsten eines VW-Kunden entschieden. Die Abschalteinrichtung sei eine auf Täuschung angelegte Konzeption, so das OLG Bremen. Dem Käufer eines gebrauchten Golfs stehe Schadensersatz zu.

Anzeige

Mit dem Oberlandesgericht (OLG) Bremen hat sich ein weiteres OLG zugunsten eines VW-Käufers entschieden und einen Schadensersatzanspruch gegen VW aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung bejaht (Urt. v. 06.03.2020, Az. 2 U 91/19). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

Der klagende Autokäufer hatte im August 2014 einen gebrauchten VW Golf Diesel mit einem Motor des Typs EA 189 zum Preis von 13.000 Euro erworben. Der Motor verfügte über eine unzulässige Abschaltvorrichtung, durch die die Schadstoffgrenzwerte der Euro-Norm 5 nur auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Straßenverkehr eingehalten wurden. Nach dem vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf im Oktober 2015 ließ der klagende Autofahrer das kostenlose Software-Update zur Herstellung der Euro-5-Abgasnorm einspielen.

Die Klage des Mannes auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs war, wie auch schon in der Vorinstanz, erfolgreich. Nach Auffassung des OLG hafte VW als Herstellerin dafür, dass sie einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselmotor produziert, eingebaut und in den Verkehr gebracht hat. "Allein schon die Tatsache, dass das Fahrzeug mit einem Motor versehen wurde, der nur auf dem Prüfstand einen normgerechten Schadstoffausstoß aufwies, während aufgrund einer 'Abschalteinrichtung' im Normalbetrieb die Normwerte nicht erreicht wurden, zeige die auf Täuschung angelegte Konzeption", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Zinsen ab Zahlungsverzug, Anrechnung des Nutzungsvorteils

Der Schaden des klagenden Autokäufers bestehe in einer ungewollten Kaufverbindlichkeit, die ihm einen wirtschaftlichen Nachteil gebracht habe, so das OLG. Der Schaden sei auch nicht durch das Software-Update weggefallen, da die Möglichkeit, dass noch andere nachteiliger Auswirkungen des Dieselskandals hinsichtlich seines Fahrzeugs auftreten, nicht ausgeräumt sei. Besonders gravierend bewertete das OLG, dass "VW in einem breit angelegten jahrelangen systematischen Manöver aus Streben nach Gewinnmaximierung und Wettbewerbsvorteilen eine hohe Zahl von Käufern täuschte, einen entsprechend exorbitanten Schaden herbeiführte und darüber hinaus das bislang hohe Vertrauen des Verkehrs in die Marke Volkswagen missbrauchte".

Darüber hinaus könne der VW-Käufer zusätzlich Zinsen ab Zahlungsverzug von VW verlangen. Eine Zinszahlung ab dem Kaufzeitpunkt lehnte das Gericht hingegen mangels gesetzlicher Grundlage ab. Außerdem müsse sich der Käufer für die gefahrenen Kilometer einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen.

Dass sich im konkreten Fall die Täuschung "nur" auf dem Gebrauchtwagenmarkt ausgewirkt hat, spiele dabei keine Rolle, so die Bremer Richter. Der weite Kreis der Gebrauchtwagenkäufer sei in gleicher Weise wie die Erstkäufer betroffen, entschied das Gericht. Ähnlich hatten in der Vergangenheit auch andere OLG entschieden, etwa das in Stuttgart und das in Naumburg.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Bremen: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40947 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Auto
    • Autokauf
    • Schadensersatz
    • Sittenwidrigkeit
  • Gerichte
    • Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Die ehemalige Stalinallee in Berlin 19.04.2026
Rechtsgeschichte

Schadensersatz nach Flucht aus Berliner Stalinallee:

Keine Chance, in euro­päi­schen Sol­da­ten­zähnen zu bohren

Vor 70 Jahren sprach der BGH einem Zahnarzt aus Berlin beachtlichen Schadenersatz zu, weil bei seiner Bewerbung zum Militärdienst ein gefährlicher Fehler gemacht worden war. Dabei ging es um mehr als nur die Gründung der Bundeswehr.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Ver­ga­be-, Bei­hil­fe- und För­der­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH