Der Bund muss nicht weitere 10,5 Millionen Euro für die Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" an die ausführende Werft zahlen. Er bekommt aber auch keinen Schadensersatz für angeblichen Baupfusch, so das OLG Bremen.
Der Bund muss für die Sanierung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" nicht nachzahlen. Im Streit um Millionenforderungen im Zusammenhang mit der Sanierung haben sowohl die Werft als auch der Bund eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bremen wies im Berufungsverfahren sowohl die Klage der Bredo Werft als auch die Gegenklage des Bundes ab und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2020, wie das OLG am Mittwoch mitteilte (Urt. v. 30.03.2022, Az. 1 U93/20).
Die Bredo Dockgesellschaft in Bremerhaven hatte vom Bund für die Sanierung noch 10,5 Millionen Euro nachträglich für Arbeit und Material gefordert. Auf der Werft war von 2015 bis 2019 an dem Marineschiff gearbeitet worden. Die Marine verlangte dagegen 3,6 Millionen Euro Schadensersatz für angeblichen Baupfusch auf der "Gorch Fock". Das Bremer Landgericht hatte am 20. November 2020 beide Klage abgewiesen. (Az. 4 O 1136/19).
Keine Gelegenheit zur Mängelbeseitigung
Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte nun die Auffassung der Vorinstanz. Er sah keine Grundlage für unmittelbare Ansprüche der klagenden Bredo Werft. Ebenso gebe es keine Grundlage für Ansprüche des Bundes gegen die Werft. Der Bund habe dem Unternehmen unter anderem keine hinreichende Gelegenheit zur Beseitigung der behaupteten Mängel gegeben.
Der Senat ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zwar nicht zu - die Parteien können aber mit einer Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgehen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
Der Zivilprozess ist ein Nebenstrang bei der langwierigen und teuren Sanierung des über 60 Jahre alten Dreimasters. Die Reparaturkosten waren von ursprünglich zehn Millionen Euro immer weiter gestiegen, bis die frühere Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Deckel von 135 Millionen Euro festlegte.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
OLG Bremen bestätigt Vorinstanz: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48066 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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